Informationen zu Energiepreisen, Maßnahmen und Möglichkeiten, den eigenen Verbrauch zu reduzieren 

    Der Krieg in der Ukraine, die resultierende Energiekrise und die Nachwirkungen der Corona-Pandemie beeinflussen unser Leben extrem. Vor allem die gestiegenen Preise am Energiemarkt bereiten vielen Verbrauchern Sorgen. Wir wissen um die Herausforderungen, die die aktuelle Lage für Sie mit sich bringt. Und als ihr verlässlicher Partner wollen wir Sie in diesen herausfordernden Zeiten bestmöglich unterstützen. Deswegen haben wir auf dieser Seite alle relevanten Informationen zur aktuellen Situation für Sie gesammelt, ordnen die aktuellen Entwicklungen ein und zeigen Tipps, mit denen Sie ihre Energiekosten reduzieren können.  

    1. Energiepreise: Zusammensetzung, Entwicklung und Preistreiber
    2. Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Überblick
    3. Das EnSikuMaV und Einsparmöglichkeiten bei den Heizkosten
    4. Die besten Energiespartipps für Ihr Zuhause

    1. Zusammensetzung der Energiepreise 

    Die aktuellen Rekordniveaus der Energiepreise kommen keineswegs aus dem Nichts. Bereits seit Ende 2020 erleben wir eine Bewegung in der Marktpreisentwicklung. Um zu verstehen, warum die Preise sich derart drastisch entwickeln, werfen wir einen Blick darauf, wie sich die Preise für Strom und Gas im Detail zusammensetzen. 

    Die drei wesentlichen Bestandteile der Energiepreise 

    • Kosten für Erzeugung, Beschaffung und Vertrieb: Das sind die Kosten, die für Energieversorgungsunternehmen in der Beschaffung anfallen. 
    • Entgelte für die Netznutzung: Die Netzentgelte werden von den zahlreichen Netzbetreibern für den Ausbau und die Durchleitung Instandhaltung des Strom-/ Gasnetzes erhoben. 
    • Steuern und Abgaben and den Staat: Der staatliche Anteil am Energiepreis. 

    Die Entwicklung des Strompreises

    Historisch gesehen hat der Beschaffungspreisanteil einen überschaubaren Teil des gesamten Strompreises ausgemacht und ist im Wesentlichen geblieben. Da der Marktpreis für Strom derzeit enorm steigt, nimmt auch der Anteil der Beschaffungskosten stark zu.

    *Mehrwertsteuer, KWK-Aufschlag, Konzessionsabgabe, StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, Umlage für abschaltbare Lasten, Stromsteuer

    Die Entwicklung des Gaspreises


    Auch beim Erdgas war der Anteil des Beschaffungspreises in den letzten Jahren konstant. Unter anderem aufgrund des Ukrainekonflikts und der damit verbundenen Sanktionen gegenüber Russland sind die Beschaffungspreise für Erdgas stark gestiegen.

    *Mehrwertsteuer, KWK-Aufschlag, Konzessionsabgabe, StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, Umlage für abschaltbare Lasten, Stromsteuer

    Hauptgründe für die Preisentwicklung 

    Die Preissteigerung im Energiesektor ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Dabei spielen die gestiegenen Kosten in der Beschaffung zwar eine ausschlaggebende, aber nicht die einzige Rolle. Die übrigen Preistreiber auf einen Blick: 

    Corona Pandemie 

    Während der Corona Pandemie und im Kontext diverser Lockdowns wurde die Wirtschaft zeitweise heruntergefahren. Mit einsetzendem Erholungskurs nach den ersten Infektionswellen wurden Kapazitäten wieder erhöht. Dadurch steigt die Nachfrage nach Energie, wodurch die Preise wiederum beeinflusst werden. 

    Erdgasnachfrage 

    Die Nachfrage nach Erdgas steigt weltweit seit geraumer Zeit, weil viele Länder zum Beispiel zur Stromproduktion vermehrt Erdgas statt der CO2-intensiveren Kohle einsetzen. Zudem arbeiten Länder wie Deutschland angesichts des Ukraine-Krieges und der Spannungen mit Russland daran, ihre Gasspeicher nun schneller und stärker aufzufüllen sowie generell alternative Gaslieferquellen zu sichern, um etwaige Lieferausfälle aus Russland zu kompensieren und für den Winter gewappnet zu sein 

    CO2-Preis 

    Um Anreize für einen sparsamen Energieverbrauch und Klimaschutz zu schaffen, wurden 2021 von der Bundesregierung CO2-Emissionszertifikate für den CO2-Ausstoß beim Heizen und im Verkehr eingeführt. Das bedeutet, wenn Unternehmen fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen, müssen sie entsprechende Emissionsrechte in Form von CO₂-Zertifikaten kaufen. Deren Preise steigen sukzessive an. Die steigenden Preise für CO2-Emissionen haben folglich Auswirkungen auf die Preise von fossilen Heiz- und Kraftstoffen. Für weitere Informationen lesen Sie unseren Artikel CO₂-Preis: Seine Kosten und Nutzen erklärt

    Klimawandel  

    Auch der Klimawandel trägt einen Teil zu den hohen Energiepreisen bei. Infolge des niederschlagsarmen Sommers führten viele Flüsse Niedrigwasser. Wasserkraftwerke konnten so nicht bei voller Leistung arbeiten und genügend Strom erzeugen. Durch die niedrigen Pegelstände kam es zu Lieferengpässen, Kraftstoffe konnten beispielsweise nicht wie geplant ausgeliefert werden – das trieb die Spritpreise weiter an. Auch der sonst leicht verfügbare Atomstrom aus Frankreich ist in dieser Situation nur reduziert verfügbar. Denn durch die zu geringen Pegelstände war nicht genügend Kühlwasser vorhanden, um die Atomkraftwerke bei voller Leistung zu betreiben. Warum der Ausbau erneuerbarer Energien keinen Aufschub mehr erlaubt, zeigt sich erneut überdeutlich.  

    Ukrainekrieg 

    Russland war bislang ein bedeutender Erdgaslieferant vor allem für Europa. Einige Länder wie etwa Polen, Finnland und Bulgarien erhalten mittleiweile gar kein Gas mehr aus Russland. Andere – wie auch Deutschland – erhalten deutlich weniger russisches Gas. Sie alle müssen zur Sicherstellung der Versorgung daher am Weltmarkt Alternativen finden. Diese Gas-Engpässe in ganz Europa infolge des Krieges drücken das Preisniveau nach oben. 

    Weitere Informationen zur Gaspreiszusammensetzung und der Gaspreisentwicklung finden Sie in unserem Artikel zum Thema: Gaspreisentwicklung 2022: Hintergründe und was Sie als Verbraucher tun können

    Energiepreise: Das müssen Sie über die Energiepreisentwicklung wissen

    Noch neugierig? Erfahren Sie in unserem Energy Hub Artikel mehr zur aktuellen Preisentwicklung auf dem Energiemarkt, welche Maßnahmen folgen und wie genau sich der Energiepreis zusammensetzt

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    2. Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Überblick  

    In der jetzigen Situation verstärken sich die Faktoren wie unter einem Brennglas. Die kumulierte Belastung ist deswegen so enorm hoch. Die Bundesregierung hat daher drei Entlastungspakete geschnürt, um die Bürger während der Krise zu unterstützen. Darunter sind Maßnahmen, die in den verschiedensten Lebensbereichen ansetzen und Kosten verringern sollen. Hier sehen Sie im Überblick den Umfang der einzelnen Maßnahmenbündel.  

    Erstes und zweites Entlastungspaket:  

    • Wegfall der EEG-Umlage seit dem 1. Juli 2022:  Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt und von den Endkunden über die Stromrechnung erhoben, um den Ausbau der erneuerbaren voranzutreiben. Um die Verbraucher zu entlasten, wurde die Umlage im Rahmen des von der Bundesregierung verabschiedeten Osterpakets nun gestrichen. Shell Energy hat diese Reduzierung vollumfänglich an alle Kunden, die einen Shell Energy Stromtarif haben, weitergegeben. Das entspricht einer Entlastung von 3,72 ct/kWh netto. Preisanpassungen für Energietarife sind teilweise aber unabhängig davon erforderlich, da die Beschaffungspreise für Strom und Gas stark gestiegen sind.  
    • Einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro für alle Beziehenden von Wohngeld. Für Azubis und Studierende im Bafög-Bezug gab es 230 Euro. Wann der Betrag ausgezahlt wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.  
    • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Sie soll ab September 2022 mit dem Gehalt ausgeschüttet werden.  
    • Kinderbonus 2022: Im Rahmen dieser zusätzlichen Einmalzahlung erhielten Familien 100 Euro pro Kind. 
    • Außerdem gab es eine Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro. 
    • Empfänger von Arbeitslosengeld 1 erhielten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. 
    • Zudem glich der Tankrabatt zeitweise die Mehrkosten für Benzin aus. Für drei Monate (vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022) wurde die Energiesteuer auf Kraftstoffe gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter. 
    • Das Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV war im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022 erhältlich.

    Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurden ebenfalls Maßnahmen erlassen: 

    • Der Arbeitnehmerpauschbetrag – auch Werbungskostenpauschale genannt – wurde um 200 Euro auf 1.200 Euro pro Jahr angehoben. 
    • Der Grundfreibetrag pro Person ist um 363 Euro auf 10.347 Euro gestiegen. Bedeutet: Erst ab dieser Summe muss ein Einkommen versteuert werden. 
    • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist auf 38 Cent pro Kilometer gestiegen. 

    Drittes Entlastungspaket

    Mehrwertsteuersenkung 

    Senkung der Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch von 19 auf 7 Prozent, diese bleibt trotz Wegfall der ursprünglich geplanten Gasumlagen bestehen. Alle Informationen zur aktuellen Entwicklung und dem geplanten Gaspreisdeckel finden Sie hier.

    Home-Office-Pauschale 

    Eine Entfristung und Aufstockung der Home-Office-Pauschale ist geplant: Damit wird pro Home-Office-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 1.000 Euro pro Jahr möglich. 

    Altersvorsorge 

    Es wurde ein vorgezogener vollständiger Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen angekündigt. Das heißt, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro entlasten. 

    Inflationspräme 

    Ähnlich der Corona-Prämie steht aktuell eine Inflationsprämie im Raum. Diese soll Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten eine einmalige Zahlung in Höhe von bis zu 3.000 Euro steuerfrei zu überweisen. Diese Prämie ist jedoch freiwillig – am Ende entscheidet also der Arbeitgeber, ob es eine Prämie gibt oder nicht.

    Photovoltaik-Förderung 

    Auch der Ausbau von Photovoltaikanlagen soll weiter gefördert werden: Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 plant man steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abzubauen. 

    Sparer-Pauschbetrag 

    Die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro soll die private Altersvorsorge stärken – damit sich Sparen und Investieren lohnt. 

    Spitzenausgleich für Unternehmen 

    Zu guter Letzt wird der Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen bei Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert. 

    Weitere Maßnahmen für das kommende Jahr 

    Am 14. September 2022 hat das Kabinett dem von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgelegten Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt. Es soll schleichende Steuererhöhungen infolge der Inflation ausschließen. Für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger wird die Steuerlast an die Inflation angepasst, um Mehrbelastungen zu vermeiden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden. Der Gesetzesentwurf beinhaltet im Detail:  

    • Eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro.
    • Ein Verschieben der Tarifeckwerte entsprechend der erwarteten Inflation. Der Spitzensteuersatz soll damit bei 61.972 statt bisher 58.597 Euro Jahreseinkommen greifen. 
    • Besonders hohe Einkommen (nach sogenanntem Reichensteuersatz) ab 277.836 Euro sind ausdrücklich von dieser Anpassung ausgenommen 
    • Eine Unterstützung von Familien, indem Kindergeld und Kinderfreibetrag bis 2024 schrittweise angehoben werden. Außerdem soll der Unterhalthöchstbetrag für 2022 angehoben werden.  

    3. Das EnSikuMaV und Einsparmöglichkeiten bei den Heizkosten 

    Auch Privathaushalte können selbst für Entlastung sorgen, wenn sie Energiesparhinweise befolgen. Wir haben eine Reihe an Tipps für Sie zusammengestellt.  

    EnSikuMaV und die „1- oder 2-Grad-Regel“ 

    Auch kleinere Veränderungen können massive Auswirkungen haben. Deswegen hat die Bundesregierung die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (kurz: EnSikuMaV) erlassen. Sie verpflichtet Energieversorger wie uns dazu, Kunden und Verbrauchern Hilfestellung beim Einsparen von Energie zu gewährleisten – zum Beispiel durch Tipps, wie sich durch Senkung der Raumtemperatur Energie sparen lässt.  

    Dafür bietet sich die 1- oder 2-Grad-Regel an. Sie zeigt, dass selbst kleine Temperatursenkungen über das Jahr hinweg große Entlastungen bewirken können – vor allem bei einem hohen Grundpreis. Ein Rechenbeispiel belegt das ganz deutlich: 

    Gehen wir von einer Wohnfläche von 100 m2, einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh (circa 22 Grad Celsius Durchschnittstemperatur) und Kosten von 25 ct/kWh aus, wie es in der kommenden Heizperiode 2022/23 laut Prognosen* durchschnittlich der Fall sein wird. Rechnet man mit diesen Werten weiter, ergibt sich einen Heizkostenbetrag von 3.000 Euro pro Jahr. Wird die Raumtemperatur bei diesen Kosten um nur ein Grad gesenkt, ergibt sich bereits eine Ersparnis von 180 Euro. Bei zwei Grad sind es bereits 349,20 Euro. Die Temperatur im Wohnraum läge in unserem Beispiel nun noch immer bei 20 Grad. Schon kleine Veränderungen können auf lange Sicht also einen beachtlichen Unterschied ausmachen. 

    Die „1- oder 2-Grad-Regel“

    Diese Grafik verdeutlicht das Einsparpotenzial für Haushalte mit verschiedenem Verbrauch und verschiedenen Wohnflächen. Das Ergebnis zeigt: Auch kleine Temperaturunterschiede bringen auf lange Sicht große Ersparnisse bei den Heizkosten.  

    *Erläuterung der zu Grunde gelegten Preise: Der bundesweite Durchschnittspreis der vergangenen Heizperiode 2021/2022 für private Haushalte beträgt laut dem statistischen Bundesamt 6,38 ct/kWh. Für die Heizperiode 2022/2023 liegt der prognostizierte Endkundenpreis auf Basis derzeitiger Verbraucherpreise innerhalb des Vergleichportals Verivox bei 25 ct/kWh.

    4. Die besten Energiespartipps für Ihr Zuhause 

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    * Bundesweiter Durchschnittpreis vergangene Heizperiode 2021/2022: Das Statistische Bundesamt hat einen durchschnittlichen Endkundenpreis für private Haushalte in Höhe von 6,83 Cent pro kWh im 2. Halbjahr 2021 festgestellt. 
    Bundesweiter Durchschnittpreis kommende Heizperiode 2022/2023: Gemittelter prognostizierter Endkundenpreis auf Basis derzeitiger Verbraucherpreise für Bestandskunden und Neukunden. Annahme: Derzeitiges Preisniveau für Neukunden wirkt im Verlauf der kommenden Heizperiode auf Bestandskunden-Preise (Quellen: Vergleichsportal Verivox Neukunden = 34,1 ct/kWh; Bestandskunden = 20,44 ct/kWh)