Die Strom- und Gaspreise sind 2022 extrem gestiegen, sodass vor allem Energieversorger mit äußerst günstigen Preisversprechen Insolvenz anmelden oder ihre Lieferungen einstellen mussten. Für Verbraucher bedeutet das: Sie fallen in die Ersatz- oder die Grundversorgung des lokalen Energieanbieter. Was genau die einzelnen Optionen bedeuten und wie Sie das vermeiden können, erfahren Sie in unserem Artikel.
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Grundversorgung: Ein Recht auf Strom und Gas
Der sogenannte Grundversorger muss jedem Haushaltskunden den Zugang zu Strom oder Gas ermöglichen . So ist es im §36 Energiewirtschaftsgesetz festgeschrieben. Als Grundversorger gilt dasjenige Unternehmen, das in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Dieser kann sich theoretisch in einem 3-Jahresrythmus ändern. Meist sind die Stadtwerke der Grundversorger, es gibt aber auch Ausnahmen. Die Preise für diese Art der Energiebereitstellung werden öffentlich bekanntgegeben und im Internet geteilt. Sie gelten unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Verbraucher erhalten in der Regel eine Grundversorgung, wenn sie in eine neue Wohnung einziehen, für die kein Energieliefervertrag besteht, oder wenn sie lediglich den Einzug beim Grundversorger anmelden, ohne einen speziellen Tarif zu vereinbaren.
Weitere rechtliche Details sind in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt: So können Verbraucher ihren Vertrag in der Grundversorgung für Strom oder Gas innerhalb von zwei Wochen kündigen, um in einen anderen, günstigeren Tarif des lokalen Grundversorgers zu wechseln oder zu einen komplett anderen Strom- oder Gasanbieter.
Lesetipp: 2022 sind die Preise für Strom und Gas auf einen neuen Höchststand gestiegen. Erfahren Sie mehr über die Energiepreisentwicklung.
Ersatzversorgung mit Strom und Gas: Wenn der Energieversorger insolvent geht
Durch die Ersatzversorgung, die in § 38 Energiewirtschaftsgesetz definiert ist, können sich Verbraucher darauf verlassen, jederzeit mit Energie versorgt zu werden. Diese Art der Versorgung tritt in folgenden Fällen ein:
- Ein Energieanbieter zahlt keine Netzentgelte mehr an den lokalen Netzbetreiber und verliert damit sein Recht auf Netznutzung
Ein Gas- oder Stromanbieter geht insolvent, davon gab es 2021/2022 mehrere Fälle
- Es gibt Verzögerungen beim Anbieterwechsel, beispielsweise ist der alte Vertrag schon beendet, der neue hat allerding nicht begonnen
Die Ersatzversorgung läuft maximal drei Monate. Sie ist in der Regel etwas teurer als die Grundversorgung. In dieser Zeit können Verbraucher jederzeit kündigen und einen neuen Liefervertrag mit dem Energieanbieter ihrer Wahl abschließen. Tun sie dies nicht und verbrauchen trotzdem weiterhin Energie, fallen sie nach Ablauf der drei Monate in die Grundversorgung, wie sie weiter oben erläutert ist. Natürlich haben Verbraucher auch dann die Möglichkeit, ihren Vertrag mit dem lokalen Grundversorger zu kündigen und Strom oder Gas vom gewünschten Energieunternehmen zu beziehen.Die meisten Haushalte in Deutschland haben Sonderverträge mit Energieversorgern. Sie entsprechen dem „normalen“ Strom- oder Gasvertrag.
Übrigens: Sollte es zu einem Gas- oder Stromausfall kommen, ist dafür weder der Energieanbieter noch der Grundversorger verantwortlich. Die Infrastruktur des Stromnetzes liegt in der Hand des örtlichen Netzbetreibers. Was Sie im Falle eines Stromausfalls tun können, lesen Sie hier.
Sondervertrag: Der eigens gewählte Energievertrag
Alle Lieferverträge für Strom und Gas, die außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung laufen, gelten als Sonderverträge. Sie sind besonders geregelt, da je nach abgeschlossenem Tarif die Bedingungen des Anbieters (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten:
- Vertragslaufzeit: kann beim Erstvertrag zwischen zwei Wochen und 24 Monaten liegen
- Energiepreis: ist pro Tarif definiert und historisch gesehen meist günstiger als die Grundversorgung
- Energieart: Verbraucher können zwischen Strom und Gas aus konventionellen oder erneuerbaren Energien wählen
- Kundenservice: Vertragskunden profitieren von verschiedenen Services und Vorteilen
Die meisten Haushalte in Deutschland haben Sonderverträge mit Energieversorgern. Sie entsprechen dem „normalen“ Strom- oder Gasvertrag.
Kündigungsrechte bei Sonderverträgen
Die strengeren Vertragsbedingungen betreffen auch das Kündigungsrecht. Verbraucher können aus ihrem Vertrag für Strom oder Gas nur vorzeitig aussteigen, wenn:
- der Anbieter seinen Pflichten wiederholt nicht nachkommt, beispielsweise Rechnungen zu spät erstellt
- sie umziehen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählt, dass die Belieferung auch an der neuen Adresse zu denselben Bedingungen nicht wie bisher möglich ist
- das Energieversorgungsunternehmen die Preise für den abgeschlossenen Vertrag erhöht
Nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit werden die Verträge automatisch verlängert. Eine Kündigung muss daher rechtzeitig, meistens drei Monate vor Vertragsende, erfolgen. Seit Anfang 2022 gilt das Gesetz für "faire Verbraucherverträge": Geschlossene Verträge dürfen sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit nur noch mit einer Kündigungsfrist von max. einem Monat automatisch verlängern. So landen Sie nicht in der Grund- oder Ersatzversorgung.
Die Grund- oder Ersatzversorgung ist historisch gesehen oft viel teurer als ein regulärer Energieliefervertrag für Strom oder Gas. Deshalb lohnt es sich, den Gas- oder Stromanbieter zu wechseln. Damit Sie langfristig von attraktiven Vertragskonditionen profitieren, sollten Sie bei der Wahl Ihres Energieversorgers auf folgende Punkte achten:
- Wählen Sie einen seriösen und verlässlichen Anbieter: Bei langjährig am Markt etablierten Versorgungsunternehmen wie Shell Energy ist das Risiko einer plötzlichen Insolvenz ausgeschlossen.
- Schließen Sie einen neuen Liefervertrag für Strom oder Gas innerhalb von sechs Wochen nach Ihrem Umzug in eine neue Wohnung ab. Nur dann kann das gewünschte Versorgungsunternehmen die Belieferung rückwirkend zum Einzugsdatum beim Netzbetreiber anmelden. Warten Sie länger, fallen Sie zunächst in die Grundversorgung – zu oftmals höheren Preisen.
- Prüfen Sie die Zahlungsbedingungen der Anbieter: Vermeiden Sie Angebote mit Vorkasse oder Kaution. Im Falle einer Insolvenz des Gas- oder Stromlieferanten können Sie das bereits gezahlte Geld verlieren. Wählen Sie lieber monatliche Abschlagszahlungen, wie sie bei vielen Versorgungsunternehmen üblich sind.
- Berücksichtigen Sie Erfahrungen anderer Kunden: Neben attraktiven Tarifen für Strom und Gas spielt auch der Kundenservice eine bedeutende Rolle. Lesen Sie Erfahrungsberichte anderer Kunden und achten Sie auf Tests in renommierten Quellen: Shell Energy erhielt beispielsweise von Focus Money sowohl 2021 als auch 2022 die Auszeichnung „Top Kundendienst“ in der Kategorie Energieversorger.
- Achten Sie im Allgemeinen auf flexible Vertragslaufzeiten, Folgelaufzeiten, Kündigungsfristen, Bonuszahlungen oder Preisgarantien.
Lesetipp: Dank energieeffizienter Geräte können Sie Ihren Energieverbrauch reduzieren. Erfahren Sie, wie das geht und worauf Sie achten sollten.
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