Die Bundesregierung hat im September 2019 konkrete Klimaschutzziele aufgestellt, die bis 2030 erreicht werden sollen – unter anderem mit dem „Klimaschutzprogramm 2030“ und dem ersten Klimaschutzgesetz. Dabei setzt sie vor allem auf den Ausbau erneuerbarer Energien, also das Vorantreiben der Energiewende. Zentrale Veränderungen ergeben sich langfristig in den Bereichen Verkehr, Gebäudewärme und Müllvermeidung. Auch der Ausstieg aus der Kohlenutzung spielt eine wichtige Rolle. Als Konsequenz aller Maßnahmen soll der Kohlendioxidausstoß bis 2030 um 55 Prozent sinken.
Doch welche konkreten Veränderungen ergeben sich dadurch für Verbraucher? In diesem Artikel erfahren Sie, was sich durch die unterschiedlichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen in diesem Jahr für Sie ändert.
CO2-Preis auf fossile Brennstoffe
Umgangssprachlich ist oft von der „CO2-Steuer“ die Rede – doch die existiert streng genommen gar nicht. Gemeint ist der Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen, den betroffene Unternehmen zahlen müssen. Bislang galt diese Regelung nur für Industriekonzerne, Firmen aus der Energiewirtschaft und Fluglinien. Doch als Teil des „Klimaschutzprogramm 2030“ der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz geändert. Das bedeutet: Nun müssen auch Unternehmen, die Benzin, Diesel, Heizöl und/oder Erdgas verkaufen, für die bei der Nutzung der fossilen Brennstoffe entstehende CO2-Menge zahlen. Seit dem 1. Januar 2021 fallen 25 Euro pro Tonne CO2-Emissionen an, bis 2025 steigt dieser Preis jährlich um fünf Euro bis auf 55 Euro pro Tonne. Diese Maßnahme soll zum Umstieg auf klimafreundliche Energieträger anregen. Mit den Einnahmen fördert der Staat unter anderem den Einsatz erneuerbarer Energien, energiesparende Gebäude und alternative Antriebe im Verkehr. Zeitgleich sollen Verbraucher an anderer Stelle für die durch den CO2-Preis entstehenden Mehrkosten entlastet werden, zum Beispiel durch die Senkung der EEG-Umlage und somit der Strompreise.
Zuerst wurde das für viele Verbraucher an der Tankstelle bemerkbar. Die Höhe der CO2-Abgabe entspricht pro Liter Benzin etwa 7 Cent, bei Diesel etwa 7,9 Cent pro Liter. Umgerechnet erhöht sich dieser Wert bis 2025 auf 15 Cent pro Liter Benzin und 17 Cent pro Liter Diesel. In den Preis an der Tankstelle fließen aber weiterhin noch viele andere Faktoren ein, etwa der jeweils aktuelle Stand bei Angebot und Nachfrage von Erdöl.
Der CO2-Preis macht sich jedoch nicht nur im Verkehr bemerkbar: Auch Heizöl ist seit dem 1. Januar von der CO2-Abgabe betroffen. Sie beträgt 7,9 Cent pro Liter. Hier unterliegen die Preise ebenfalls weiterhin Schwankungen, die unabhängig vom CO2-Preis auftreten – der tatsächliche Heizölpreis steigt durch die Abgabe also nicht zwingend um 7,9 Cent. Die Kosten für einen Liter Heizöl erhöhten sich trotz des neuen CO2-Preises beim Jahreswechsel von 2020 zu 2021 nur um 0,3 Cent pro Liter (31.12.2020: 56,7 Cent pro Liter / 01.01.2021: 57,0 Cent pro Liter). Bei Erdgas beträgt die Abgabe 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Die Mehrkosten können Vermieter komplett auf ihre Mieter umlegen. Allerdings ist noch nicht geregelt, ob Vermieter sich nicht doch beteiligen müssen. In jedem Fall lohnt es sich, stets auf energiesparendes Heizen zu achten – das schont den Geldbeutel und ist gut für die Umwelt.
Neue Preisregeln für die Kfz-Steuer 2021
Zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele wurde auch die Kfz-Steuer ab 2021 geändert. Autos mit höherem Kraftstoffverbrauch wie SUVs oder Sportwagen werden nun stärker besteuert. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Neuregelung nicht betroffen. Für neu zugelassene Kfz gilt der Grundsatz: Je höher der CO2-Ausstoß, desto höher ist auch die Bepreisung pro ausgestoßenem Gramm CO2 pro Kilometer. Der Schwellenwert dafür liegt bei 95 Gramm CO2 je Kilometer. Stößt ein Fahrzeug mehr CO2 aus, steigt die Steuer je nach Ausstoß in sechs Stufen von zwei auf vier Euro je Gramm CO2.
Steuerstufen Kfz-Steuer
Grundsätzlich sind bei der Berechnung der Kfz-Steuer zwei Faktoren entscheidend: die Größe des Hubraums und der CO2-Ausstoß. Bisher fiel pro 100 Kubikzentimeter Hubraum bei Benzinern ein Sockelbetrag von zwei Euro an, bei Dieseln von 9,50 Euro. Oberhalb von 95 Gramm CO2 je Kilometer kamen zwei Euro pro Gramm hinzu. Dieser emissionsgebundene Preis ist nun gestaffelt nach den sechs unterschiedlichen Emissionsstufen. Bleibt ein Auto hingegen unter 95 Gramm pro Kilometer, reduziert sich die Steuer für fünf Jahre um jeweils 30 Euro. Konkret bedeutet das zum Beispiel: Ein Diesel, der 140 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstößt, kostet statt bisher 280 Euro nun 286 Euro Steuer. Das Finanzministerium hat zur Berechnung der Kfz-Steuer einen Steuerrechner eingerichtet. Mit der Erhöhung der Steuer soll zum Umstieg auf verbrauchsarme Autos motiviert werden. Elektrofahrzeuge sind bis 2025 komplett von der Kfz-Steuer befreit. Hybrid-Autos hingegen unterliegen der Steuer, sind durch ihre in der Regel niedrigen Verbrauchswerte aber relativ günstig.
Gefördert und steuerfrei: E-Autos sind noch bis mindestens 2025 von der KFZ-Steuer befreit.
Um Pendler mit einem langen Arbeitsweg durch die Steueranpassung nicht zu belasten, wurde die Pendlerpauschale 2021 ebenfalls angehoben. Ab dem 21. Kilometer Fahrtstrecke erhalten Pendler nun 35 Cent pro Kilometer statt nur 30 Cent. Ab 2024 wird dieser Wert – auch wegen des jährlich steigenden CO2-Preises – auf 38 Cent pro Kilometer angehoben.
Müllvermeidung: Das neue Einwegplastik-Verbot
Einweg-Produkte aus Kunststoff werden ab dem 3. Juli 2021 verboten – nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen EU. Konkret betrifft das etwa Trinkhalme, Teller, Besteck oder Rührstäbchen aus Plastik, ebenso Wattestäbchen, Fast-Food-Verpackungen, To-go-Trinkbecher, Wegwerf-Essensbehälter aus Styropor und Luftballonstäbe. Das Einweg-Verbot gilt auch für Produkte aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen.
Bei dieser Maßnahme geht es um den Schutz der Umwelt und der Meere. Das Plastik-Verbot wurde erlassen, weil Einweg-Verpackungen nicht nur im Müll, sondern auch im Gebüsch, an Ufern oder am Strand landen. Wird der Abfall nicht eingesammelt, „zerbröselt“ er irgendwann. Der Wind verweht diese kleinen Kunststoffteilchen, Regen spült sie fort. Im schlimmsten Falle nehmen beispielsweise Fische die Teilchen über ihre Nahrung auf, die wiederum von uns Menschen aufgenommen werden.
Die Menge an Einwegverpackungen ist gigantisch. Allein in Deutschland werden laut Bundesregierung stündlich 320.000 Einweg-Becher verbraucht. 2017 fielen nach Angaben einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mehr als 346.000 Tonnen an Einweg-Geschirr und To-go-Verpackungen an. Insgesamt stieg die Menge der Kunststoffabfälle von 2015 bis 2017 um 3,9 Prozent auf 6,15 Millionen Tonnen an. Ein weiteres Problem: Längst nicht alles davon landet im Recycling.
Plastik-Verbot 2021: Viele Einweg-Kunststoffprodukte sind ab dem 3. Juli EU-weit verboten.
Die beste Alternative zum Einweg-Plastik sind Mehrweg-Verpackungen und -Behälter, also beispielsweise der Kaffeebecher, den Sie selbst mitbringen, oder Stoff-Tragetaschen. Und es gibt einige sinnvolle Nischenprodukte wie essbare Eislöffel aus Getreide (z.B. Weizen, Hafer oder Hirse) oder Fasern aus der Schale von Kakaobohnen, die bei der Produktion von Schokolade für gewöhnlich als Nebenprodukt entstehen und entsorgt werden. Viele mögliche Alternativen sind allerdings (noch) nicht vollständig ausgereift: Der auch von dem Verbot betroffene Bio-Kunststoff ist nur theoretisch abbaubar, denn das geschieht nur bei bestimmten Temperaturen. Im heimischen Kompost passiert das nicht, Kompostieranlagen sortieren das Material als Störstoff aus. Becher aus Bambus können Schadstoffe abgeben, etwa Formaldehyd, das in Verdacht steht, krebserregend zu sein. Papiertüten sind nur dann sinnvoll, wenn sie aus recyceltem Material entstanden sind. Aufgrund aktuell mangelnder Alternativen könnten zukünftige Modelle auf Pfandsystemen beruhen, zum Beispiel in der Gastronomie.
Die neuen Energieeffizienzklassen
Seit März 2021 gelten neue Energieeffizienzklassen und EU-Energielabel für verschiedene Elektrogeräte. Waschmaschinen und Trockner, Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler sowie Fernseher und Displays sind in den vergangenen Jahren immer energiesparender geworden, sodass fast alle in der oberen Effizienzklasse A+++ gelandet sind. Unterschiede waren für Verbraucher kaum noch zu erkennen. Deshalb hat die EU das Label überarbeitet. Die gewohnte Farbskala von grün bis rot blieb erhalten, die Geräte wurden jedoch in leichter verständliche Klassen von A bis G eingeteilt. Damit soll die Energieeffizienzklasse wieder aussagekräftig sein. Ab September 2021 beginnt die Umstellung auch für Leuchtmittel mit einem Lichtstrom von 60 bis 82.000 Lumen sowie OLED-Lichtquellen. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Label umgestellt sein – ab 2024 erhalten es beispielsweise Trockner, Staubsauger und Backöfen.
Mehr Nachhaltigkeit im Alltag
Ein nachhaltiger und energiesparender Lebensstil wird immer wichtiger. Das geht einher mit einer reduzierten Nutzung fossiler Rohstoffe – und einer erhöhten Nutzung erneuerbarer Energien. Mit einem Tarif von Shell Energy mit ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien leisten Sie schon heute einen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung und mehr Nachhaltigkeit im Alltag.