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Die erneuerbaren Energien stehen im Mittelpunkt der Energiewende. Mit dem sogenannten Osterpaket soll ihr Ausbau weiter vorangetrieben werden. Das Maßnahmenpaket wurde im April 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet, im Juli folgte dann die Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats. Damit legt das Gesetzespaket die Richtung für den zukünftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland fest.
Wir erklären, was der vorläufige Entwurf zu der weitreichenden energiepolitischen Gesetzesnovelle im Einzelnen beinhaltet, und welche erneuerbaren Energien ausgebaut und in Zukunft noch intensiver gefördert werden sollen. Außerdem erfahren Sie, wie hoch Ihre finanzielle Entlastung durch den bevorstehenden Wegfall der EEG-Umlage ist.
Was ist das Osterpaket und wieso ist es notwendig?
Mit dem Osterpaket, das auf Vorschlag von Grünen-Politiker Robert Habeck (Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz) verabschiedet wurde, macht die Bundesregierung den Weg frei für die Energiewende und reagiert auf die infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine gestiegenen Energiepreise. Durch einen möglichst schnellen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern, die zu großen Teilen aus Russland importiert werden, soll die Bundesrepublik unabhängiger werden und sich im Bereich Energie und Wirtschaft breiter und krisensicherer aufstellen. Außerdem soll ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien die Klimaziele, denen Deutschland derzeit hinterherhinkt, wieder verstärkt in den Blick nehmen. Ursprünglich war vorgesehen, die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent zu reduzieren. 2045 soll die Bundesrepublik eigentlich klimaneutral sein.
Mit dem intensivierten Ausbau der erneuerbaren Energien soll auch die nachhaltigste Energielösung für die Zukunft gefördert werden. Um die Dringlichkeit der Energiewende zu unterstreichen, formuliert das Osterpaket folgenden Grundsatz:
„Es wird als Herzstück des Pakets der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.“
Ausgehend von diesem Grundsatz legt der rund 600 Seiten lange Entwurf konkrete Änderungen und Maßnahmen fest. Insgesamt sind 56 Einzelgesetze und Verordnungen betroffen. Ein Schwerpunkt des Maßnahmenpakets ist die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Darüber hinaus sollen beispielsweise noch folgende Energiegesetze geändert werden:
- Wind-auf-See-Gesetz (das WindSeeG regelt die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen)
- Energiewirtschaftsgesetz (das EnWG sorgt für die Regelung des Netzbetriebs und des Wettbewerbs von Energieerzeugern)
- Bundesbedarfsplangesetz (das BBPlG ist ein wichtiges Instrument beim Ausbau der Übertragungsnetze in Deutschland; es legt unter anderem Prioritäten bei Ausbauvorhaben und enthält eine Liste mit konkreten Vorhaben zum Leitungsbau)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das GWB - auch Kartellgesetz genannt - ist für die Regulierung des Wettbewerbs auf dem Markt zuständig)
Zu den betroffenen Gesetzen zählt auch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz. Das NABEG soll den Ausbau der länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen beschleunigen und damit die Voraussetzungen für einen effizienten und umweltverträglichen Netzausbau schaffen. Außerdem enthält das Osterpaket Maßnahmen für eine Entbürokratisierung; beispielsweise durch die Zusammenführung von Umlagen in ein neues Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG).
Was soll konkret mit dem Osterpaket erreicht werden?
Eine wichtige Maßnahme ist die Förderung der Windenergie, etwa durch den Ausbau von Offshore Windparks und von Windrädern an Land. Bis 2030 wird auch die Photovoltaik (Sonnenenergie) stärker ausgebaut. Die Leistung der installierten Solaranlagen soll beinahe vervierfacht werden, also von zuletzt 59 GW auf 215 GW ansteigen.
Unter anderem soll sich durch diese Maßnahmen der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt nahezu verdoppeln. Da ein “überragendes öffentliches Interesse” vorliegt, soll sich zudem die Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien nahezu verdreifachen. Dazu gehört auch, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden und Bürokratie abgebaut wird.Bis 2030 ist vorgesehen, dass die Bundesrepublik bis zu 80 Prozent des Stromverbrauchs über erneuerbare Energien abdeckt. Fünf Jahre danach soll nahezu die gesamte Energieversorgung klimaneutral sein. Momentan bezieht Deutschland 42 Prozent seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen. Eine weitere konkrete Maßnahme des Osterpakets ist die dauerhafte Abschaffung der EEG-Umlage.
Sondervermögen statt EEG-Umlage – so wird der Ausbau erneuerbarer Energien in Zukunft finanziert
Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist aufwändig und mit hohen Kosten verbunden. Alte, fossile Energieträger müssen Schritt für Schritt durch nachhaltige Energiequellen wie Solar- und Windenergie, Wasserstoff, Biomasse und Wasserkraft ersetzt werden. Auch eine geeignete Infrastruktur, mit der regenerativ erzeugte Energie gespeichert und verteilt wird, muss aufgebaut werden (z. B. Verlegung von Seekabeln für Offshore-Windparks). Diese komplexe Neustrukturierung der Energieversorgung wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich geregelt. Die finanziellen Mittel für die Förderung und den Ausbau klimaschonender Energielösungen werden über die EEG-Umlage bereitgestellt, die Verbraucher über die den Strompreis bezahlen. Nach ihrer Einführung im Jahr 2000 wurde sie stetig weiterentwickelt und den aktuellen Bedingungen angepasst. So hat sich auch die Höhe der EEG-Umlage im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage sind ursprünglich auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber geflossen.
Das Osterpaket legt nun fest, dass die EEG-Umlage ab Juli 2022 zunächst ausgesetzt wird und ab Anfang 2023 dauerhaft auf 0 ct/kWh abgesenkt wird. Die rund 6,6 Milliarden Euro, die durch die Abschaffung der EEG-Umlage fehlen, werden aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) ausgeglichen. In dem Fond verwaltet der Bund sämtliche Einnahmen, die Deutschland aus dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) und dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) generiert. Die Gelder werden verwendet, um beispielsweise erneuerbare Energien, die Elektromobilität sowie nationale und internationale Klimaschutzprojekte zu fördern. Zudem erhalten Übertragungsnetzbetreiber aus diesem Sondervermögen Ersatzzahlungen für den Wegfall der EEG-Umlage und Verbraucher müssen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr über den Strompreis bezahlen. Ursprünglich hatte der Koalitionsvertrag von Grünen, SPD und FDP diese Finanzierungsmöglichkeit erst für 2023 vorgesehen. Angesichts stark steigender Energiepreise will die Ampelkoalition die Verbraucher nun aber schneller entlasten. Der Wegfall der Umlage soll in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergegeben werden - dazu sind die Stromanbieter verpflichtet. In Zukunft wird das Sondervermögen des EKF auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien verwendet.
Wie profitieren Verbraucher konkret vom Osterpaket?
Für Sie als Verbraucher würde der Wegfall der EEG-Umlage bedeuten, dass Sie pro Kilowattstunde 3,72 Cent weniger zahlen. Das Osterpaket soll Verbraucher nicht nur entlasten, sondern ihnen auch den Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern. Möchten Sie z. B. eine neue Solaranlage auf dem Hausdach errichten und den Strom ins Netz einspeisen, ist derzeit eine finanzielle Photovoltaik Förderung von bis zu 13,8 Cent/Kilowattstunde geplant. Bislang erhalten Anlagenbetreiber – wenn sie ihren Strom komplett ins öffentliche Netz einspeisen – lediglich einen staatlichen Zuschuss von 6,83 Cent. Das Osterpaket legt zudem fest, dass Mieterstromanlagen von Mehrfamilienhäusern nun in unbegrenzter Zahl pro Jahr gefördert werden können. Bislang war die Zahl förderbarer Projekte begrenzt. Die Eigenversorgung über Sonnenenergie kann also nun schneller in größerem Stil ausgebaut werden.
Darüber hinaus sieht das Osterpaket weitere Maßnahmen vor, wie die Förderung von wasserstoffbasierten Stromspeichern. Durch die Beseitigung von bürokratischen Hürden sollen Kommunen oder zusammengeschlossene Bürger zur Errichtung von Bürgerenergieparks motiviert werden. Bürgerenergieparks sind lokale Genossenschaftsprojekte, mit denen Bürger eine dezentrale Energieversorgung für ihre Region sicherstellen wollen. Wenn in diesen Parks verstärkt Windenergieanlagen errichtet oder die Vorteile der Photovoltaik genutzt werden, verringert sich die Abhängigkeit von großen Energiekonzernen und krisensichere dezentrale Infrastrukturen entstehen. Verbraucherschutz ist ein weiteres Anliegen des Osterpakets. Energieversorger werden beispielsweise verpflichtet, einen drohenden Lieferstopp drei Monate vorher bei der Bundesnetzagentur anzumelden und gleichzeitig die davon betroffenen Kunden rechtzeitig zu informieren.
Zusammengefasst profitieren Verbraucher also von folgenden Neuerungen:
- Wegfall der EEG-Umlage (Ersparnis pro Kilowattstunde: 3,72 Cent)
- erleichterter und staatlich stärker geförderter Umstieg auf erneuerbare Energien
- umfassende und unbegrenzte Förderung von Mietstromanlagen in Mehrfamilienhäusern
- stärkere Förderung von Bürgerenergieparks (auch weniger Bürokratie bei der Errichtung und Genehmigung der Parks)
- mehr Transparenz und besserer Verbraucherschutz bei drohendem Lieferstopp
Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Energiekosten nach dem Wegfall der EEG-Umlage noch weiter senken möchten, sollten Sie energieeffiziente Haushaltsgeräte nutzen.
Umbau der Energieversorgung vorantreiben – 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
Die Ziele des Osterpakets werden von Shell Energy unterstützt, denn auch für uns steht der Ausbau der erneuerbaren Energien an oberster Stelle. So betont Nils Renken, Product Manager Product & Pricing bei Shell Energy:
"Das Osterpaket stellt wichtige Weichen für eine zukunftsfähige, krisensichere und klimaneutrale Energieversorgung. Uns als Energieversorger kommt dabei eine besondere Verantwortung zu und wir nehmen diese gerne an. Deswegen erweitern wir stetig unser nachhaltiges Angebot und arbeiten schon heute an neuen Lösungen, um die Versorgungssicherheit von morgen zu gewährleisten."
Auch Sie können sich am beschleunigten Umbau einer nachhaltigen Energieversorgung aktiv beteiligen. Shell Energy bietet zu fairen Preisen Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energien an. Unser besonders nachhaltiger Ökostrom ist TÜV-zertifiziert und trägt das Renewable Plus Siegel. Wir bieten zudem Biogas Tarife an, mit denen Sie Ihren CO2-Fußabdruck verringern können. Ob Ökostrom oder Biogas – bei Shell Energy finden Sie Ihren passenden Tarif.