Was ist die EEG-Umlage?

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt den Ausbau erneuerbarer Energien. Es soll dafür sorgen, dass erneuerbare Energien, wie z.B. Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft oder Biomasse bei der Energieversorgung in Deutschland bevorzugt werden. So soll eine nachhaltigere Energieversorgung sichergestellt werden. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien entstehen Kosten. Diese Kosten werden teilweise durch den Endverbraucher finanziert – in Form der EEG-Umlage. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise hat die aktuelle Bundesregierung beschlossen, dass die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 auf 0 ct/kWh gesenkt wird.

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt den Ausbau erneuerbarer Energien. Es soll dafür sorgen, dass erneuerbare Energien, wie z.B. Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft oder Biomasse bei der Energieversorgung in Deutschland bevorzugt werden. So soll eine nachhaltigere Energieversorgung sichergestellt werden. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien entstehen Kosten. Diese Kosten werden teilweise durch den Endverbraucher finanziert – in Form der EEG-Umlage. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise hat die aktuelle Bundesregierung beschlossen, dass die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 auf 0 ct/kWh gesenkt wird.

    Es gibt unterschiedliche Quellen für Strom aus erneuerbaren Energien, wie beispielsweise Windkraft oder Solarenergie. Der Strom unserer Tarife stammt ausschließlich aus erneuerbaren Energien. Dies ist durch Herkunftsnachweise dokumentiert.

    Als erneuerbare Energien bezeichnet man Strom, der durch nachhaltige Energien (z.B. Solar-, Wind- oder Wasserkraft) erzeugt wurde. Bei Shell Energy bieten wir Ihnen ausschließlich Tarife an, mit denen Sie 100% Strom aus erneuerbaren Energien beziehen. Für unseren Strom erwerben wir Herkunftsnachweise. Diese stellen sicher, dass die von Ihnen verbrauchte Strommenge zu 100% aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.

    Zurzeit beinhaltet Ihr Stromtarif folgende Steuern und Abgaben:

    • Stromsteuer
    • Umsatzsteuer
    • Konzessionsabgabe
    • Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz
    • Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
    • Umlage nach §19 (2) StromNEV
    • Offshoreumlage nach §17f EnWG
    • Abschaltbare-Lasten-Umlage nach §18 AbLaV
    • CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz

    Ihr Gastarif beinhaltet zurzeit folgende Steuern und Abgaben:

    • Erdgassteuer
    • Umsatzsteuer
    • Konzessionsabgabe
    • Bilanzierungsumlage
    • CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz

    Unser Erdgas ist ein repräsentativer Mix der für Deutschland typischen Gasversorgung. Derzeit ist es noch der Fall, dass zur Sicherstellung der Versorgung auch ein Teil russisches Gas eingespeist wird. Der restliche Anteil Ihres Erdgases stammt aus europäischen Ländern wie Norwegen, den Niederlanden, Belgien und Dänemark. Wie die Bundesregierung auch, arbeiten wir als Shell Energy schrittweise an Alternativen zu russischem Erdgas.

    Im Rahmen der Europäischen Verordnung zur Verbesserung der Transparenz auf den Energiegroßhandelsmärkten (Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes REMIT) schreibt die EU-Kommission Handelsteilnehmern vor, potenzielle marktrelevante Informationen auf ihrer Website und ggf. externen Transparenzplattformen zu veröffentlichen. Die Shell Energy Retail GmbH ist als Marktteilnehmer über die Bundesnetzagentur BNetzA in Deutschland registriert und kommt diesen Veröffentlichungspflichten auf dieser Website nach.

    Die Shell Energy GmbH veröffentlicht auf dieser Webseite Ad-hoc-Benachrichtigungen, um andere Marktteilnehmer über veröffentlichungsrelevante Informationen nach REMIT zu informieren.
    Aktuell liegen keine veröffentlichungsrelevanten Informationen vor.

    Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige und neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen.
    Sie als Verbraucher können sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden, wenn Sie eine Reklamation oder Beschwerde nicht mit uns klären konnten und somit Ihr Anliegen durch eine dritte, neutrale Stelle prüfen lassen.
    Bitte beachten Sie dabei, dass die Schlichtungsstelle erst dann aktiv wird, wenn Sie sich bereits an uns gewandt und uns ausreichend Zeit für die Lösung Ihres Anliegens gegeben haben.
    Die Schlichtungsstelle Energie tritt dann ein, wenn Kunden und Unternehmen keine gemeinsame Lösung finden können. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie hier.

    Die Shell Energy GmbH ist ordentliches Mitglied der Schlichtungsstelle.
    Mit unserer Mitgliedschaft fördern wir die Tätigkeit der Schlichtungsstelle und bekennen uns zum Schlichtungsgedanken.

    Anschrift der Schlichtungsstelle:

    Schlichtungsstelle Energie e. V.
    Friedrichstraße 13310117 Berlin
    Telefon: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 0
    Fax: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 69
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

    Damit sind die CO2-Emissionen gemeint, die entstehen, wenn wir Produkte in unserem täglichen Leben herstellen und verwenden. Wenn Sie Energie zum Betreiben Ihres Hauses verwenden, entsteht CO2 bei der Produktion, Verarbeitung und Verteilung der Energie sowie bei der Nutzung der Energie. Der CO2-Fußabdruck Ihres Hauses setzt sich also aus allen CO2-Emissionen zusammen, die mit Ihrem Strom und Gas verbunden sind. Wenn Sie Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, reduziert sich Ihr ökologischer Fußabdruck im Vergleich zu nicht erneuerbarer Energie stark.

    Für unseren Strom erwerben wir Herkunftsnachweise. Diese stellen sicher, dass die von Ihnen verbrauchte Strommenge ausschließlich aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.

    Herkunftsnachweise können als "Geburtsurkunde" für Strom aus erneuerbaren Energien gesehen werden. Sie geben zuverlässig und nachvollziehbar Auskunft darüber, aus welchen erneuerbaren Quellen der Strom stammt.

    Die Herkunftsnachweise werden nach dem Erwerb entwertet, sodass der doppelte Verkauf des Stroms aus erneuerbaren Energien ausgeschlossen ist. Seit 2013 sind Energieversorger in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Herkunftsnachweise zu erwerben, wenn sie einen Tarif mit Strom aus erneuerbaren Energien anbieten wollen. In Deutschland sind die Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamts hinterlegt.