Kann ich eine Preisanpassung trotz Strom- und Gaspreisbremse erhalten?

    Eine Preisanpassung des Gas- bzw. Strompreises ist trotz Preisbremsen möglich und rechtens. Schwankungen bei den Beschaffungskosten von Energie können von uns nicht immer ausgeglichen werden und machen sich daher in Anpassungen des Arbeitspreises bemerkbar. Aktuell sind die Strom- und Gasbörsen noch sehr in Bewegung. Daher können, unter anderem durch den andauernden Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und der damit einhergehenden Energiebeschaffungskrise in Deutschland, keine verlässlichen Prognosen über die Entwicklung der Energiepreise getroffen werden.

    Die ab März 2023 in Kraft tretenden Preisbremsen für Strom und Gas können jedoch dazu beitragen, Sie vor sehr hohen Energiekosten zu schützen. In diesem Rahmen wird der Preis für Strom auf 40 ct/kWh und für Gas auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des für Sie prognostizierten Verbrauchs 2023 gedeckelt (die Berechnung erfolgt in der Regel auf Grundlage Ihres Verbrauchs in 2022).

    Sie müssen also für diese Verbrauchsmengen von 80 Prozent maximal die oben genannten Preise zahlen, auch wenn Ihr im Energievertrag festgelegter Tarifpreis darüber liegt. Die Differenz beider Beträge wird von der Bundesregierung übernommen und wird in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. 

    Für Strom und Gas, welches Sie über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.

    Wird auch der Grundpreis in Ihrem Energievertrag angepasst, gibt Shell Energy ausschließlich veränderte Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile weiter, auf die wir als Energieversorger keinen Einfluss haben.

    Eine Preisanpassung des Gas- bzw. Strompreises ist trotz Preisbremsen möglich und rechtens. Schwankungen bei den Beschaffungskosten von Energie können von uns nicht immer ausgeglichen werden und machen sich daher in Anpassungen des Arbeitspreises bemerkbar. Aktuell sind die Strom- und Gasbörsen noch sehr in Bewegung. Daher können, unter anderem durch den andauernden Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und der damit einhergehenden Energiebeschaffungskrise in Deutschland, keine verlässlichen Prognosen über die Entwicklung der Energiepreise getroffen werden.

    Die ab März 2023 in Kraft tretenden Preisbremsen für Strom und Gas können jedoch dazu beitragen, Sie vor sehr hohen Energiekosten zu schützen. In diesem Rahmen wird der Preis für Strom auf 40 ct/kWh und für Gas auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des für Sie prognostizierten Verbrauchs 2023 gedeckelt (die Berechnung erfolgt in der Regel auf Grundlage Ihres Verbrauchs in 2022).

    Sie müssen also für diese Verbrauchsmengen von 80 Prozent maximal die oben genannten Preise zahlen, auch wenn Ihr im Energievertrag festgelegter Tarifpreis darüber liegt. Die Differenz beider Beträge wird von der Bundesregierung übernommen und wird in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. 

    Für Strom und Gas, welches Sie über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.

    Wird auch der Grundpreis in Ihrem Energievertrag angepasst, gibt Shell Energy ausschließlich veränderte Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile weiter, auf die wir als Energieversorger keinen Einfluss haben.

    Die Preisgarantie Ihres Tarifs bleibt auch zukünftig unter den in den AGB festgehaltenen Voraussetzungen bestehen. Die Preisbremsen für Strom und Gas haben keinen Einfluss auf Ihre Preisgarantie.

    Sofern Ihre Abschläge per Lastschriftverfahren eingezogen werden, wird dieses für den Dezember ausgesetzt und Ihnen wird der Abschlag nicht abgebucht. 

    Wenn Sie Ihren Abschlag selbst überweisen, können Sie diesen entweder einmalig aussetzen oder trotzdem überweisen. Der Betrag wird mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. 

    Der durch die Bundesregierung übernommene Abschlag entspricht einem Zwölftel Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs, dieser berechnet sich anhand des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Dabei wird der Gaspreis im Dezember berücksichtigt. 

    Der tatsächliche Verbrauch wird durch die Jahresverbrauchsabrechnung ermittelt. 

    Ist der Verbrauch entsprechend niedriger erhalten Sie eine Gutschrift oder bei einem höheren Verbrauch als angegeben eine Nachzahlung. 

    Beispielrechnung

    1. Prognostizierter Jahresverbrauch aus Sep. 202212.000 kwH
    2. Ein Zwölftel davon1.000 kwH
    3. Bsp. Arbeitspreis Gas im Dezember 202215 ct/kwH
    4. Grundpreis pro Jahr240,00 €
    5. Ein Zwölftel davon20,00 €

    Somit berechnet sich die Dezember-Soforthilfe wie folgt:

    Ein Zwölftel des Grundpreises20,00 €
    Ein Zwölftel des Jahresverbrauchs
    (1.000 kwH * 15 ct)
    150,00 €
    Soforthilfe Dezember170,00 €

    Der Gesetzgeber sieht vor, dass sich die Entlastung auf Grundlage des prognostizierten Jahresverbrauchs im September 2022 berechnet.  

    Danach auftretende Veränderungen im Jahresverbrauch werden nicht berücksichtigt. 

    Ja.  Eine Gutschrift erhalten alle Kunden, die zum Stichtag 01.12.2022 bei uns in Belieferung waren. 
    Nein, eine Verrechnung mit anderen Forderungen erfolgt nicht.  
    Ja, der Betrag wird in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen. 
    Ihr zu viel gezahlter Abschlag wird in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Sie brauchen nichts weiter zu tun. 

    Sie können Ihren Vertrag ganz einfach online mithilfe unseres Kündigungsformulars kündigen. Dieses finden Sie unter folgendem Link: https://www.shellenergy.de/kuendigen

    Bitte halten Sie hierzu Ihre Vertragskontonummer bereit.

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt den Ausbau erneuerbarer Energien. Es soll dafür sorgen, dass erneuerbare Energien, wie z.B. Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft oder Biomasse bei der Energieversorgung in Deutschland bevorzugt werden. So soll eine nachhaltigere Energieversorgung sichergestellt werden. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien entstehen Kosten. Diese Kosten werden teilweise durch den Endverbraucher finanziert – in Form der EEG-Umlage. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise hat die aktuelle Bundesregierung beschlossen, dass die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 auf 0 ct/kWh gesenkt wird.

    Sie müssen dafür nichts tun. Wir reduzieren ihren Arbeitspreis automatisch um 3,723 ct/kWh (netto).

    Um Ihnen in diesen unsicheren Zeiten etwas mehr Sicherheit zu bieten, geben wir die Kostenersparnis aus der Senkung der EEG-Umlage gerne an Sie weiter. Ihr Stromtarif besteht aus zwei Komponenten: Dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Mit der Senkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh reduziert sich Ihr Arbeitspreis um 3,723 ct/kWh (netto).

    Die Mindestvertragslaufzeit legen Sie durch die Wahl Ihres Tarifes fest. Die Vertragslaufzeit variiert je nach Tarif zwischen einem Monat und 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich ebenso je nach Tarif auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, sofern Sie Ihren Liefervertrag nicht vorher fristgerecht kündigen.

    Ja, um Missverständnisse bei Zählern und Abrechnung zu vermeiden, behandeln wir die Energiearten getrennt. Bitte nehmen Sie daher zwei Anmeldungen vor, wenn Sie Strom und Gas von uns erhalten möchten.

    Sie können die Abschläge ganz bequem abbuchen lassen.

    Alternativ können Sie auch einen Dauerauftrag oder eine Überweisung veranlassen. Wichtig ist, dass die Überweisung so rechtzeitig erfolgt, dass zum Fälligkeitstermin die Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist.

    In Ihrem persönlichen Kundenkonto können Sie sich online auch nachträglich für das SEPA-Lastschriftverfahren anmelden und Ihre Bankdaten hinterlegen.

    Aus Ihrem geschätzten Jahresverbrauch berechnen wir Ihre erwarteten Jahresgesamtkosten für die kommende Abrechnungsperiode und teilen diese durch 12 Monate. Dieser Betrag ist monatlich fällig.

    Ihre Abschläge sind jeweils zum 1. eines Monats fällig. Wir buchen den Betrag zu Beginn des Monats ab.

    Aus zahlungstechnischen Gründen können wir die Abbuchungstermine zurzeit nicht verschieben. Daher buchen wir die Abschläge immer zum Anfang eines Monats ab.

    Ja, das ist möglich. Wichtig hierbei ist, dass Sie die Überweisung so rechtzeitig vornehmen, dass der Betrag zum Fälligkeitstermin auf unserem Konto eingegangen ist. Durch die Bankwege können zwischen Überweisung und Wertstellung auf unserem Konto 1 – 3 Tage Verzögerung liegen.

    Wenige Tage nach der Rücklastschrift senden wir Ihnen eine Erinnerung, mit der wir Sie auch über die Höhe der durch Ihre Bank berechneten Rücklastgebühren informieren. Bitte überweisen Sie in diesem Fall den offenen Betrag und die Rücklastgebühren auf unser Konto. Kontoinhaber ist die: Shell Energy Retail GmbH, IBAN DE91 5031 0400 0737 5292 02, BIC Barclays Bank Frankfurt. Geben Sie dabei bitte unbedingt Ihre Vertragskontonummer als Verwendungszweck an.

    Kann eine Abbuchung nicht ausgeführt werden, kommt es zu einer sogenannten Rücklastschrift. Ihre Bank schreibt dabei den nicht abbuchbaren Betrag Ihrem Konto wieder gut. Für diesen Vorgang berechnet Ihre Bank uns Gebühren, die wir anschließend an Sie weiterberechnen.

    Die Abrechnung des Gesamtverbrauchs erfolgt immer nach 12 Monaten Belieferung. Wir erstellen eine Jahresabrechnung für Sie und zahlen eventuelle Guthaben anschließend an Sie aus.

    Deckt die Summe der geleisteten Abschläge die Kosten für Ihren Jahresverbrauch nicht, erhalten Sie von uns eine Nachberechnung.

    Ja, das ist möglich. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an unseren Kundenservice.

    Überweisungen zu Ihrem Shell Energy Tarif richten Sie bitte an unser folgendes Konto: Kontoinhaber Shell Energy Retail GmbH, IBAN DE91 5031 0400 0737 5292 02, Barclays Bank Frankfurt. Bitte geben Sie bei jeder Überweisung unbedingt Ihre Vertragskontonummer als Verwendungszweck an.

    Selbstverständlich. Ihre Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit der Vertragsbestätigung. Mit diesem Schreiben bestätigen wir Ihnen, dass wir Sie beliefern können und ab wann die Energielieferung für Sie beginnt.

    Sofern Sie wünschen, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen, um zu besprechen, ob wir Ihren Tarif optimieren können. Hierzu ist es wichtig, dass Sie uns bei Ihrer Anmeldung Ihr Einverständnis geben, dass wir Sie kontaktieren dürfen.

    Die Mindestvertragslaufzeit legen Sie durch die Wahl Ihres Tarifes fest. Die Vertragslaufzeit variiert je nach Tarif zwischen einem Monat und 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich ebenso je nach Tarif auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, sofern Sie Ihren Liefervertrag nicht vorher fristgerecht kündigen.


    Wir – die Shell Energy Retail GmbH – sind Ihr Vertragspartner und Versorger und kümmern uns darum, dass Sie Shell Energy Tarife zu attraktiven Konditionen erhalten.

    Um die Energie zu Ihnen nach Hause zu bringen, benötigen wir die entsprechende Infrastruktur: das Netz. Dieses wird vom örtlichen Netzbetreiber betrieben und gewartet.

    Das ist nicht nötig, denn die Nutzung des Stromnetzes ist durch den Vertrag für Ihren Shell Energy Tarif bereits geregelt.

    In der Regel wird das Stromnetz bei Ihnen vor Ort von dem regionalen Versorger, also z.B. den Stadtwerken oder deren Tochtergesellschaften, betrieben.

    Im September 2020 ist die Shell PrivatEnergie GmbH zur Shell Energy Retail GmbH umfirmiert. Wenn Ihr Vertrag vor September 2020 abgeschlossen wurde, finden Sie dort noch unseren alten Firmennamen.