Kann ich eine Preisanpassung trotz Strom- und Gaspreisbremse erhalten?

    Eine Preisanpassung des Gas- bzw. Strompreises ist trotz Preisbremsen möglich und rechtens. Schwankungen bei den Beschaffungskosten von Energie können von uns nicht immer ausgeglichen werden und machen sich daher in Anpassungen des Arbeitspreises bemerkbar. Aktuell sind die Strom- und Gasbörsen noch sehr in Bewegung. Daher können, unter anderem durch den andauernden Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und der damit einhergehenden Energiebeschaffungskrise in Deutschland, keine verlässlichen Prognosen über die Entwicklung der Energiepreise getroffen werden.

    Die ab März 2023 in Kraft tretenden Preisbremsen für Strom und Gas können jedoch dazu beitragen, Sie vor sehr hohen Energiekosten zu schützen. In diesem Rahmen wird der Preis für Strom auf 40 ct/kWh und für Gas auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des für Sie prognostizierten Verbrauchs 2023 gedeckelt (die Berechnung erfolgt in der Regel auf Grundlage Ihres Verbrauchs in 2022).

    Sie müssen also für diese Verbrauchsmengen von 80 Prozent maximal die oben genannten Preise zahlen, auch wenn Ihr im Energievertrag festgelegter Tarifpreis darüber liegt. Die Differenz beider Beträge wird von der Bundesregierung übernommen und wird in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. 

    Für Strom und Gas, welches Sie über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.

    Wird auch der Grundpreis in Ihrem Energievertrag angepasst, gibt Shell Energy ausschließlich veränderte Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile weiter, auf die wir als Energieversorger keinen Einfluss haben.

    Eine Preisanpassung des Gas- bzw. Strompreises ist trotz Preisbremsen möglich und rechtens. Schwankungen bei den Beschaffungskosten von Energie können von uns nicht immer ausgeglichen werden und machen sich daher in Anpassungen des Arbeitspreises bemerkbar. Aktuell sind die Strom- und Gasbörsen noch sehr in Bewegung. Daher können, unter anderem durch den andauernden Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und der damit einhergehenden Energiebeschaffungskrise in Deutschland, keine verlässlichen Prognosen über die Entwicklung der Energiepreise getroffen werden.

    Die ab März 2023 in Kraft tretenden Preisbremsen für Strom und Gas können jedoch dazu beitragen, Sie vor sehr hohen Energiekosten zu schützen. In diesem Rahmen wird der Preis für Strom auf 40 ct/kWh und für Gas auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des für Sie prognostizierten Verbrauchs 2023 gedeckelt (die Berechnung erfolgt in der Regel auf Grundlage Ihres Verbrauchs in 2022).

    Sie müssen also für diese Verbrauchsmengen von 80 Prozent maximal die oben genannten Preise zahlen, auch wenn Ihr im Energievertrag festgelegter Tarifpreis darüber liegt. Die Differenz beider Beträge wird von der Bundesregierung übernommen und wird in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. 

    Für Strom und Gas, welches Sie über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.

    Wird auch der Grundpreis in Ihrem Energievertrag angepasst, gibt Shell Energy ausschließlich veränderte Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile weiter, auf die wir als Energieversorger keinen Einfluss haben.

    Auf den Energiemärkten herrscht eine noch nie dagewesene Ausnahmesituation, die Preise für Strom und Gas unterliegen nach wie vor starken Schwankungen. Aktuell ist es daher nicht möglich, seriöse Prognosen über die Entwicklung der Energiepreise zu treffen.

    Ihre Preisanpassung erfolgte im Zuge der stark gestiegenen Beschaffungskosten am Markt, auf die Shell Energy keinen Einfluss hat.

    Informationen zur Energiepreisentwicklung und den Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung finden Sie hier.

    Die Gaspreisbremse gilt für alle Gaskunden, die mit ihrem Tarif mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde brutto zahlen sowie für alle Stromkunden, die mit ihrem Tarif mehr als 40 Cent brutto pro Kilowattstunde zahlen.  

    Sobald die Preisbremsen in den nächsten Wochen gesetzlich beschlossen sind, berücksichtigt Shell Energy diese entsprechend. 

    Für 80 Prozent Ihres Gas- und Stromverbrauchs, der am Verbrauch des Vorjahres (September 2022) gemessen wird, gilt der vom Bund gedeckelte Preis pro Kilowattstunde. Für Gas zahlen Sie 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Strom beläuft sich der Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch, der über die 80 Prozent hinausgeht, gilt der in Ihrem Energietarif festgelegte Preis.  

    Die gedeckelten Preise gelten jeweils für den Arbeitspreis. Der Grundpreis ist von dieser Entlastungsmaßnahme ausgenommen und wird, wie bisher üblich, zzgl. gezahlt. 

    Die Entlastung erfolgt automatisch. Verbraucher müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder ähnliches gestellt werden. 
    Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die ersten Entlastungsbeträge werden ab März 2023 gutgeschrieben. Es erfolgt auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Das heißt, im März wird Verbrauchern der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben. Die Bundesregierung plant, dass die jeweilige Entlastung bis mindestens Ende Dezember 2023 gezahlt wird.  
    Es lohnt sich auf jeden Fall, trotz der Preisbremsen Gas und Strom einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde über diesen Anteil hinaus muss der Preis aus dem Energievertrag gezahlt werden. Aufgrund der angespannten Situation auf dem Beschaffungsmarkt, liegen die Preise noch immer über den Preisen der Vorjahre. Es bleibt also weiterhin wichtig, Energie zu sparen.  
    Der staatliche festgelegte Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde gilt auch nach der Preisanpassung für 80 Prozent des eigenen Verbrauchs. Für den restlichen Verbrauch gilt der jeweils festgelegte Tarifpreis. 
    Mieter sind oft nicht direkt selbst Kunde beim Energieanbieter. Kunden sind also in diesem Fall die Vermieter, die die Entlastung über den Versorger erhalten. Vermieter müssen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Entlastung an ihre Mieter weitergeben. 
    Ja, der Betrag wird in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen. 
    Die Soforthilfe erhalten alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen automatisch. Sie muss nicht beantragt werden. Ebenfalls bezuschusst wird der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen.  
    Nein, Sie müssen uns nicht kontaktieren. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, müssen Sie die Zahlung für Dezember händisch deaktivieren. Achten Sie in diesem Fall darauf, den Dauerauftrag ab Januar wie gewohnt weiterlaufen zu lassen, damit es nicht zu Zahlungsausfällen kommt. 

    Der durch die Bundesregierung übernommene Abschlag entspricht einem Zwölftel Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs, dieser berechnet sich anhand des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Dabei wird der Gaspreis im Dezember berücksichtigt. 

    Der tatsächliche Verbrauch wird durch die Jahresverbrauchsabrechnung ermittelt. 

    Ist der Verbrauch entsprechend niedriger erhalten Sie eine Gutschrift oder bei einem höheren Verbrauch als angegeben eine Nachzahlung. 

    Beispielrechnung

    1. Prognostizierter Jahresverbrauch aus Sep. 202212.000 kwH
    2. Ein Zwölftel davon1.000 kwH
    3. Bsp. Arbeitspreis Gas im Dezember 202215 ct/kwH
    4. Grundpreis pro Jahr240,00 €
    5. Ein Zwölftel davon20,00 €

    Somit berechnet sich die Dezember-Soforthilfe wie folgt:

    Ein Zwölftel des Grundpreises20,00 €
    Ein Zwölftel des Jahresverbrauchs
    (1.000 kwH * 15 ct)
    150,00 €
    Soforthilfe Dezember170,00 €

    Ihr zu viel gezahlter Abschlag wird in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Sie brauchen nichts weiter zu tun. 
    Ja, der Betrag wird in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen. 

    Die Gaspreisbremse wird aktuell von der Bundesregierung geprüft und vorbereitet. Konkret geht es um einen staatlich festgelegten Preisdeckel für Gas und Wärme, um die Verbraucher vor weiter steigenden Energiekosten zu schützen. Dafür stellt die Bundesregierung Hilfsgelder in Höhe von etwa 90 Milliarden Euro bereit. Nach aktuellen Informationen (Stand 10. Oktober 2022) wird die Maßnahme zwei wesentliche Bestandteile zur Entlastung der Verbraucher beinhalten:

    Stufe 1 – Einmalige Sonderzahlung: Haushalte und kleine Unternehmen sollen im Dezember 2022 eine einmalige Sonderzahlung erhalten, die die Kosten des monatlichen Gas-Abschlags abdeckt. So soll eine kurzfristige Entlastung für die Verbraucher gewährleistet werden.

    Stufe 2 – Gaspreisbremse: Für eine langfristige Entlastung soll die Gaspreisbremse sorgen, die von März 2023 bis April 2024 in Kraft treten soll. Sie deckelt den Erdgaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde, inklusive aller Abgaben und Steuern. Bei Fernwärme liegt der Deckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Jedoch gilt diese Preisbremse nicht für den gesamten Gasverbrauch: 80 Prozent Ihres Verbrauchs werden gedeckelt, für die restlichen 20 Prozent fällt der reguläre Marktpreis an. Ziel dieser Eingrenzung ist, die Verbraucher weiter zum Energiesparen anzuregen und so eine Gasmangellage zu verhindern.

    Ein Beispiel zur Verdeutlichung der Gaspreisbremse: Sie haben einen Gas-Jahresverbrauch von 15.000 kWh. Für 12.000 kWh Ihres Verbrauchs gilt dann der Preis von 12 Cent pro kWh, die restlichen 3.000 kWh fallen zum regulären, zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktpreis an.

    Wann die Gaspreisbreme tatsächlich in Kraft tritt – ab März oder doch April 2022 –, ist aktuell noch unklar, da sich die Gasversorger deutschlandweit bis dahin auf die Umstellung entsprechend vorbereiten müssen.

    Offizielle Beschlüsse zur tatsächlichen Umsetzung dieser Maßnahme sollen bis Ende Oktober 2022 feststehen. Wir halten Sie hier über die weitere Entwicklung und die Auswirkungen für Sie als Kunden selbstverständlich auf dem Laufenden.

    Die ursprünglich ab 1. Oktober 2022 geplante Gasbeschaffungsumlage wurde kurzfristig abgeschafft. Um die Gasversorgung in Deutschland sicherzustellen, wurden jedoch darüber hinaus weitere Maßnahmen entwickelt – ein Teil der Kosten entfällt dabei auf die Endverbraucher. Unter anderem fallen ab Oktober 2022 zwei weitere Umlagen an:

    - Gasspeicherumlage: Gasspeicher müssen ab sofort zu festgelegten Fristen einen konkreten Mindestfüllstand erreicht haben. So sollen Engpässe bei der Gasversorgung im Winter vermieden werden. Einen Teil der Kosten tragen dabei die Endverbraucher. Über die sogenannte Gasspeicherumlage nach §35 EnWG zahlen sie ab Oktober 2022 jeweils 0,059 ct/kWh. Die Umlage gilt vorerst bis 1. April 2025 und fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

    - Bilanzierungsumlage: Ab Oktober 2022 erhöht sich zudem die Bilanzierungsumlage. Diese Umlage ist zwar nicht neu, der Beitrag wird nun jedoch aufgrund der angespannten Marktsituation angepasst. Diese Umlage dient dazu, den zu erwartenden Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie auszugleichen, die für eine stabile Netzfrequenz benötigt werden Ein geringerer Gasverbrauch (SLP) bedeutet dabei einen anderen Preis als ein höherer Gasverbrauch (RLM). Die bereits existierende SLP-Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV wird daher von aktuell 0,00 Ct/ kWh auf 0,57 Ct/ kWh angehoben. Abhängig von den für Ihren Vertrag geltenden AGBs kann diese Umlage auch Teil Ihres neuen Arbeitspreises sein.

    In unserer Rolle als Gasversorgungsunternehmen sind wir als Shell Energy gesetzlich dazu verpflichtet, die aus diesen Umlagen erzielten Einnahmen vollständig abzuführen. Sie verbleiben also nicht in unserem Unternehmen.

    Aufgrund der kurzfristigen Regierungsentscheidung war es uns leider nicht möglich, Ihre Abschläge zum 01. Oktober 2022 kurzfristig anzupassen. Wir werden dies schnellstmöglich nachholen und Sie natürlich über Ihre neuen Abschläge informieren.

    Dadurch zu viel gezahlte Beträge werden wir spätestens bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung mit dem tatsächlichen Gesamtverbrauch verrechnen, bei Überzahlung werden zu viel gezahlte Beträge selbstverständlich erstattet.

    Die Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSiG war dazu gedacht, die Mehrkosten für die teurere Gasbeschaffung auf alle Endverbraucher zu verteilen, die aus dem Krieg in der Ukraine und der angespannten Situation mit Russland resultieren. Dadurch sollten systemrelevante Gasimporteure finanziell gestützt und die Lieferketten so lange wie möglich aufrechterhalten werden. Die Gasbeschaffungsumlage wurde jedoch vor ihrer Einführung wieder durch die Bundesregierung gekippt. Nach ursprünglichen Plänen hätte die Gasumlage ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten und vorerst bis zum 1. April 2024 gelten sollen.

    Die aus der Gasumlagen erzielten Einnahmen verbleiben nicht bei Shell Energy. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, sie vollständig an den Staat abzuführen. Der Staat gibt die Einnahmen wiederum an die systemrelevanten Akteure weiter– so fließt die Gasspeicherumlage direkt an die für die deutschen Gasspeicher verantwortlichen Marktgebietsverantwortlichen, die Trading Hub Europe (THE). Auch die Gasbilanzierungsumlage fließt weiter an die THE, um zu gewährleisten, dass Kunden kontinuierlich mit Gas beliefert werden können und das Gasnetz jederzeit gleichmäßig ausgelastet ist.

    Um die gestiegenen Gaspreise, insbesondere durch die stark erhöhten Beschaffungskosten wie auch durch die Bilanzierungs- sowie Gasspeicherumlage, abzufedern, hat die Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch festgelegt. Zur Entlastung der Bürger wird die Mehrwertsteuer daher von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Sie soll rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31. März 2024 gelten. Ursprünglich entstand diese Entlastungsmaßnahme in der Debatte um die Gasbeschaffungsumlage. Obwohl diese letztlich doch nicht eingeführt wurde, bleibt die Mehrwertsteuersenkung davon unberührt.

    Ihr Abschlag ist vereinfacht gesagt eine monatliche Vorauszahlung, die sich aus ihrem geschätzten Jahresverbrauch, Ihrem Grundpreis sowie Arbeitspreis pro kWh errechnet. Falls Sie als Bestandskunde einen neuen Abschlag für Ihren Vertrag erhalten haben, wird dieser zudem von folgenden, zusätzlichen Faktoren beeinflusst:

    • Neben den Energiekosten spielt zum einen die verbleibende Vertragslaufzeit eine Rolle. So bezieht sich die Abschlagsänderung nur noch auf die letzten Monate der regulären Vertragslaufzeit und verteilt sich nicht mehr auf das gesamte Jahr.

    • Weiterhin werden die bereits geleisteten oder ausstehenden Zahlungen sowie Ihr individueller Verbrauch – in Vergangenheit und Zukunft – auf Basis übermittelter Zählerstände berücksichtigt.

    Indem Sie Ihren Zählerstand regelmäßig übermitteln, können Sie sicherstellen, dass Ihre Abschlagshöhe möglichst präzise gemäß Ihres persönlichen Jahresverbrauchs kalkuliert wird. Es gibt zwei wesentliche Gründe, die dazu führen können, dass der monatliche Abschlag nicht mit den tatsächlichen Energiekosten übereinstimmt: Zum einen kann es an einem veränderten – also höheren oder niedrigeren – Verbrauch liegen, als ursprünglich berechnet. Zum anderen kann das aber auch durch veränderte – gestiegene oder gesunkene – Energiepreise der Fall sein.

    Sollte sich Ihr Energiepreis in letzter Zeit aufgrund der aktuellen Energiekrise erhöht haben, lohnt es sich, den eigenen Abschlag entsprechend anzupassen. So können Sie vorbeugen, dass Sie bei Erhalt Ihrer Jahresabrechnung eine Nachzahlung leisten müssen. Übrigens: Wenn sich bei der Jahresabrechnung herausstellt, dass Sie durch einen zu hohen Abschlag zu viel bezahlt haben, dann erhalten Sie selbstverständlich eine entsprechende Rückzahlung.

    Unser Tipp: Als Shell Energy Kunde können Sie Ihren Abschlag eigenständig über unser Kundenportal anpassen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, den Abschlag ausgehend vom aktuellen Betrag um bis zu zehn Prozent nach oben oder nach unten anzupassen.

    In der aktuellen Situation lohnt es sich mehr denn je, die eigenen Zählerstände – und somit den eigenen Energieverbrauch – im Blick zu behalten. Wenn Sie monatlich Ihren Zählerstand erfassen, können Sie genau im Blick behalten, wie viel Energie Sie pro Monat verbraucht haben. So können Sie beispielsweise auch nachvollziehen, ob Ihre Energiesparmaßnahmen im vergangenen Monat erfolgreich waren.

    Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie Ihre Zählerstände oft und regelmäßig erfassen, können wir als Versorger den monatlichen Abschlag Ihrem tatsächlichen Verbrauch anpassen.

    Tipp: Als Shell Energy Kunde können Sie Ihre Zählerstände jederzeit in unserem Kundenportal übermitteln.

    Deutschland ist derzeit noch auf fossile Energieträger zur Stromerzeugung angewiesen. In Zukunft soll in Deutschland die Bruttostromerzeugung aus nachhaltigen Quellen stammen. Es muss aber noch viel passieren, um von fossilen Energieträgern gänzlich unabhängig zu werden, denn zurzeit deckt Deutschland nur knapp die Hälfte seines Bedarfs mit erneuerbaren Energien. Wir bei Shell Energy fördern den Ausbau erneuerbarer Energien und arbeiten bereits daran, mehr Energie aus erneuerbaren Quellen in deutsche Haushalte zu bringen.

    Die Bundesregierung hat in diesem Jahr mehrere entlastende Maßnahmen umgesetzt (z.B. die Abschaffung EEG-Umlage auf den Strompreis seit 1. Juli 2022), um die Haushalte zu entlasten. Zugleich hat sie weitere Entlastungsschritte wie die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gasprodukte von 19 auf sieben Prozent angekündigt. Dennoch bleiben die steigenden Preise eine Herausforderung.

    Bereits seit Ende 2020 steigen die Preise am Energiemarkt. Gründe dafür sind unter anderem die Corona-Pandemie, der Klimawandel und der Ukraine-Krieg.

    Grundsätzlich setzen sich die Energiepreise aus diesen drei wesentlichen Bestandteile zusammen:

    1) Kosten für Erzeugung, Beschaffung und Vertrieb sind Kosten, die für Energieversorgungsunternehmen in der Energiebeschaffung anfallen. Diese Kosten sind zuletzt deutlich gestiegen – im Vergleich zu 2021 zeitweise um das Zehnfache. Die Beschaffungskosten machen heute also einen deutlichen größeren Anteil am gesamten Energiepreis aus als in der Vergangenheit.

    2) Entgelte für die Netznutzung werden von den zahlreichen Netzbetreibern für den Ausbau und die Durchleitung Instandhaltung des Strom- bzw. Gasnetzes erhoben.

    3) Steuern und Abgaben an den Staat sind der staatliche Anteil am Energiepreis. Hierzu zählen ebenfalls die Bilanzierungs- sowie Gasspeicherumlage.

    Die Preissteigerung im Energiesektor beruhen auf vielen Gründen. Neben den generell massiv gestiegenen Beschaffungskosten gibt es unterschiedlichste Treiber, die die Energiepreise steigen ließen und lassen. Dazu gehören unter anderem:

    - die Corona-Pandemie, die mit ihren Lockdowns einen starken Einfluss auf die Weltwirtschaft hatte

    - die gestiegene Erdgasnachfrage – so nutzen etwa viele Länder vermehrt Gas zur Stromproduktion

    - der 2021 eingeführte CO2-Preis

    - der Klimawandel sowie die damit verbundenen, sinkenden Flusspegelstände im Sommer, die für die Stromerzeugung in Wasser- und Atomkraftwerken nicht mehr ausreichen

    - der Ukrainekrieg, der neben all den humanitären Auswirkungen, auch die Gasbeschaffung massiv beeinträchtigt

    Um Ihnen in diesen unsicheren Zeiten etwas mehr Sicherheit zu bieten, geben wir die Kostenersparnis aus der Senkung der EEG-Umlage gerne an Sie weiter. Ihr Stromtarif besteht aus zwei Komponenten: Dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Mit der Senkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh reduziert sich Ihr Arbeitspreis um 3,723 ct/kWh (netto).

    Shell Energy hat die Reduzierung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 vollumfänglich an alle Kunden weitergegeben, die einen Shell Energy Stromtarif haben. Das entspricht einer Entlastung von 3,72 ct/kWh netto. Da die Beschaffungspreise für Strom und Gas unter anderem aufgrund des Krieges in der Ukraine stark gestiegen sind, steigen in Folge auch die Energiepreise für Verbraucher. Als Shell Energy setzen wir weiterhin alles daran, die Beschaffungskosten so gering wie möglich zu halten und – wann immer es geht – weitere Preissteigerungen für unsere Kunden zu vermeiden.

    Grundsätzlich richtet sich der Strompreis immer nach den aktuellen Kursen an der Strombörse und ist abhängig von Angebot und Nachfrage. Die Nachfrage am Strommarkt wird immer in einer gewissen Reihenfolge bedient – von günstigen zu teuren Energiequellen (Merit-Order). Am günstigsten ist Strom aus erneuerbaren Energien. Da Strom aus erneuerbaren Energien nicht den gesamten Energiebedarf abdecken kann, wird weiterer Strom aus fossilen Energiequellen in das Stromnetz eingespeist. Deren Produktionskosten sind wesentlich höher als die der erneuerbaren Energien. Der finale Strompreis an der Strombörse wird dann durch die letzte, also teuerste Energiequelle, bestimmt. Diesen Preis pro MWh erhalten dann zu diesem Zeitpunkt auch alle anderen Kraftwerke. Also auch diejenigen, die Strom aus anderen (erneuerbaren) Quellen geliefert haben. Derzeit ist aufgrund der hohen Nachfrage das letzte zugeschaltete Kraftwerk oftmals eines, das konventionellen Strom produziert. Und weil die Preise für konventionellen Strom aus Kohle oder Erdgas zusätzlich aktuell stark steigen, wird – aufgrund des Merit-Order-Effekts – auch der Strom aus erneuerbaren Energien teurer. Deswegen ist es übrigens umso wichtiger, dass wir den Anteil erneuerbarer und damit günstiger Energien weiter ausbauen. Hierdurch werden dann die teuersten fossilen Kraftwerke praktisch aus der Merit-Order gedrängt und der Strompreis an der Börse sinkt (Merit-Order-Effekt).

    Als Kunde bei Shell Energy ist Ihre Versorgung gesichert. Wir behalten die Situation am Energiemarkt selbstverständlich weiterhin im Blick und bewerten sie fortlaufend neu, um Ihnen den bestmöglichen Preis anbieten zu können.

    Laut der Bundesnetzagentur ist in Bezug auf Gas die „Versorgungssicherheit in Deutschland […] derzeit weiter gewährleistet“. Dennoch betont sie gleichzeitig die hohe Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs in diesen Zeiten. Tipps zum Heizkosten-Sparen haben wir für Sie hier gesammelt. Von einem bundesweiten Blackout, beispielsweise im Winter, ist derzeit ebenfalls nicht auszugehen. So betont auch Wirtschaftsminister Robert Habeck zuletzt die hohe Versorgungssicherheit im deutschen Stromsystem.


    Der Gas-Notfallplan ist ein Instrument der Bundesregierung auf Basis von EU-Vorgaben, um die sichere Gasversorgung in Deutschland bei einer Krisensituation zu gewährleisten. Dieser regelt Verantwortlichkeiten und Maßnahmen, die einzuhalten sind, wenn sich die Versorgungslage zu verschlechtern droht. Zunächst gelten die Frühwarn- und Alarmstufe, bevor die Notfallstufe eintritt. Das Eintreten der Eskalationsstufen wird durch eine Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitgeteilt. Die Feststellung der Notfallstufe erfolgt zudem durch eine Verordnung der Bundesregierung und entsprechender Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.Wir beobachten die Situation fortlaufend und passen, wenn erforderlich, unsere Geschäftsentscheidungen entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung an. Angesichts der dynamischen Lage ist aktuell nur schwer absehbar, wie sich die Situation weiterentwickelt. Seien Sie jedoch vergewissert, dass Shell und Shell Energy unter Einhaltung sämtlicher Regeln alle uns möglichen Maßnahmen ergreift, um die Versorgung aktuell zu gewährleisten und ausreichende Mengen für die Bedarfe unserer Kunden anzubieten. Dadurch sind wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin in der Lage, unsere vertraglichen Zusagen zu erfüllen. Sofern sich Änderungen ergeben sollten, werden wir Sie umgehend informieren.