Die Shell Energy Retail GmbH in Deutschland befindet sich vollständig im Besitz der Octopus Energy Germany GmbH und wird von dieser betrieben. Mehr dazu

    Was Sie jetzt wissen müssen

    Der Krieg in der Ukraine, die resultierende Energiekrise und die Nachwirkungen der Corona-Pandemie beeinflussen unser Leben extrem. Vor allem die gestiegenen Preise am Energiemarkt bereiten vielen Verbrauchern Sorgen. Wir wissen um die Herausforderungen, die die aktuelle Lage für Sie mit sich bringt. Und als ihr verlässlicher Partner wollen wir Sie in diesen herausfordernden Zeiten bestmöglich unterstützen. Daher haben wir hier alle relevanten Informationen zur aktuellen Situation für Sie gesammelt:

    Informationen zum Kauf von Shell Energy

    Sie finden an dieser Stelle alle aktuell verfügbaren Informationen zum Verkauf von Shell Energy an Octopus Energy.

    Gasmarkt & Energiepreisbremse

    Informationen zum aktuellen Gasmarkt und beschlossenen Energiepreisbremsen 2023

    Energiepreisentwicklung

    Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zur Energiepreisentwicklung, relevanten Preistreibern und zur Zusammensetzung Ihres Strom- und Gaspreises

    Entlastungsmaßnahmen

    Im Zuge der Energiekrise werden Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher beschlossen. Informieren Sie sich hier zu aktuellen Beschlüssen

    Energiespartipps

    Die "1- oder 2 Grad-Regel", das EnSiKuMav und weitere hilfreiche Tipps zum Energiesparen im Haushalt finden Sie hier

    Fragen und Antworten zum aktuellen Energiemarkt

    Was steckt hinter der Gaspreisbremse?

    Die Gaspreisbremse wird aktuell von der Bundesregierung geprüft und vorbereitet. Konkret geht es um einen staatlich festgelegten Preisdeckel für Gas und Wärme, um die Verbraucher vor weiter steigenden Energiekosten zu schützen. Dafür stellt die Bundesregierung Hilfsgelder in Höhe von etwa 90 Milliarden Euro bereit. Nach aktuellen Informationen (Stand 10. Oktober 2022) wird die Maßnahme zwei wesentliche Bestandteile zur Entlastung der Verbraucher beinhalten:

    Stufe 1 – Einmalige Sonderzahlung: Haushalte und kleine Unternehmen sollen im Dezember 2022 eine einmalige Sonderzahlung erhalten, die die Kosten des monatlichen Gas-Abschlags abdeckt. So soll eine kurzfristige Entlastung für die Verbraucher gewährleistet werden.

    Stufe 2 – Gaspreisbremse: Für eine langfristige Entlastung soll die Gaspreisbremse sorgen, die von März 2023 bis April 2024 in Kraft treten soll. Sie deckelt den Erdgaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde, inklusive aller Abgaben und Steuern. Bei Fernwärme liegt der Deckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Jedoch gilt diese Preisbremse nicht für den gesamten Gasverbrauch: 80 Prozent Ihres Verbrauchs werden gedeckelt, für die restlichen 20 Prozent fällt der reguläre Marktpreis an. Ziel dieser Eingrenzung ist, die Verbraucher weiter zum Energiesparen anzuregen und so eine Gasmangellage zu verhindern.

    Ein Beispiel zur Verdeutlichung der Gaspreisbremse: Sie haben einen Gas-Jahresverbrauch von 15.000 kWh. Für 12.000 kWh Ihres Verbrauchs gilt dann der Preis von 12 Cent pro kWh, die restlichen 3.000 kWh fallen zum regulären, zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktpreis an.

    Wann die Gaspreisbreme tatsächlich in Kraft tritt – ab März oder doch April 2022 –, ist aktuell noch unklar, da sich die Gasversorger deutschlandweit bis dahin auf die Umstellung entsprechend vorbereiten müssen.

    Offizielle Beschlüsse zur tatsächlichen Umsetzung dieser Maßnahme sollen bis Ende Oktober 2022 feststehen. Wir halten Sie hier über die weitere Entwicklung und die Auswirkungen für Sie als Kunden selbstverständlich auf dem Laufenden.

    Die Gaspreisbremse wird aktuell von der Bundesregierung geprüft und vorbereitet. Konkret geht es um einen staatlich festgelegten Preisdeckel für Gas und Wärme, um die Verbraucher vor weiter steigenden Energiekosten zu schützen. Dafür stellt die Bundesregierung Hilfsgelder in Höhe von etwa 90 Milliarden Euro bereit. Nach aktuellen Informationen (Stand 10. Oktober 2022) wird die Maßnahme zwei wesentliche Bestandteile zur Entlastung der Verbraucher beinhalten:

    Stufe 1 – Einmalige Sonderzahlung: Haushalte und kleine Unternehmen sollen im Dezember 2022 eine einmalige Sonderzahlung erhalten, die die Kosten des monatlichen Gas-Abschlags abdeckt. So soll eine kurzfristige Entlastung für die Verbraucher gewährleistet werden.

    Stufe 2 – Gaspreisbremse: Für eine langfristige Entlastung soll die Gaspreisbremse sorgen, die von März 2023 bis April 2024 in Kraft treten soll. Sie deckelt den Erdgaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde, inklusive aller Abgaben und Steuern. Bei Fernwärme liegt der Deckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Jedoch gilt diese Preisbremse nicht für den gesamten Gasverbrauch: 80 Prozent Ihres Verbrauchs werden gedeckelt, für die restlichen 20 Prozent fällt der reguläre Marktpreis an. Ziel dieser Eingrenzung ist, die Verbraucher weiter zum Energiesparen anzuregen und so eine Gasmangellage zu verhindern.

    Ein Beispiel zur Verdeutlichung der Gaspreisbremse: Sie haben einen Gas-Jahresverbrauch von 15.000 kWh. Für 12.000 kWh Ihres Verbrauchs gilt dann der Preis von 12 Cent pro kWh, die restlichen 3.000 kWh fallen zum regulären, zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktpreis an.

    Wann die Gaspreisbreme tatsächlich in Kraft tritt – ab März oder doch April 2022 –, ist aktuell noch unklar, da sich die Gasversorger deutschlandweit bis dahin auf die Umstellung entsprechend vorbereiten müssen.

    Offizielle Beschlüsse zur tatsächlichen Umsetzung dieser Maßnahme sollen bis Ende Oktober 2022 feststehen. Wir halten Sie hier über die weitere Entwicklung und die Auswirkungen für Sie als Kunden selbstverständlich auf dem Laufenden.

    Um die gestiegenen Gaspreise, insbesondere durch die stark erhöhten Beschaffungskosten wie auch durch die Bilanzierungs- sowie Gasspeicherumlage, abzufedern, hat die Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch festgelegt. Zur Entlastung der Bürger wird die Mehrwertsteuer daher von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Sie soll rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31. März 2024 gelten. Ursprünglich entstand diese Entlastungsmaßnahme in der Debatte um die Gasbeschaffungsumlage. Obwohl diese letztlich doch nicht eingeführt wurde, bleibt die Mehrwertsteuersenkung davon unberührt.

    Die Bundesregierung hat in diesem Jahr mehrere entlastende Maßnahmen umgesetzt (z.B. die Abschaffung EEG-Umlage auf den Strompreis seit 1. Juli 2022), um die Haushalte zu entlasten. Zugleich hat sie weitere Entlastungsschritte wie die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gasprodukte von 19 auf sieben Prozent angekündigt. Dennoch bleiben die steigenden Preise eine Herausforderung.

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