Die Shell Energy Retail GmbH in Deutschland befindet sich vollständig im Besitz der Octopus Energy Germany GmbH und wird von dieser betrieben. Mehr dazu

    Die Energiekrise beschäftigt Deutschland wie kein zweites Thema. Wir wissen: Die Situation wirft viele Fragen auf. Als Ihr zuverlässiger Energieversorger garantieren wir, dass wir Sie weiterhin zuverlässig mit Gas versorgen. Zudem wollen wir Sie immer bestmöglich informieren. Mit dieser Seite möchten wir gerne die aktuellen Entwicklungen zum Thema Gaspreise einordnen.

    Entlastung durch die Gas- und Strompreisbremse 

    Verbraucher und Unternehmen sollen spürbar von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Die Gas- bzw. Strompreisbremse senkt die monatlichen Abschläge bei hohen Strom- und Gaspreisen. Ziel ist es also, die Energiekosten weiterhin bezahlbar zu halten und die Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten, damit Bürger und Industrie trotz der anhaltenden Krise zuverlässig versorgt sind.  

    So funktioniert die Gaspreisbremse 

    Für Privathaushalte wird der Gaspreis bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Dieser gedeckelte Gaspreis gilt für 80 Prozent des Verbrauchs in 2023. Der Verbrauch wird anhand des im September 2022 prognostiziertem Jahresverbrauch berechnet. Für den restlichen Verbrauch gilt der reguläre Tarifpreis. Darum lohnt sich Gas sparen weiterhin. Denn wer darüber hinaus den eigenen Energieverbrauch reduziert, kann mit der jährlichen Abrechnung Geld zurückerhalten. 

    Wie sich die Gaspreisbremse und ein verringerter Verbrauch auf Ihre Kosten auswirken 

    Wir wollen Ihnen auf einem Blick zeigen, wie viel Geld Sie durch die Gaspreisbremse sparen. Neben der Deckelung des Preises ist das individuelle Haushalten mit den Gasressourcen ein wichtiger Baustein, um den Verbrauch und damit Kosten zu verringern. 

    Entlastung durch Gaspreispreisbremse und Energieeinsparung

    Diese Grafik verdeutlicht die jährliche Entlastung durch die Gaspreisbremse, die ab März 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023) bis mindestens Ende Dezember 2023 greifen wird. 80 Prozent Ihres Gasverbrauchs erhalten Sie zum gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent fällt der jeweils festgelegte Tarifpreis an.

    Außerdem haben Energieeinsparungen von 10 Prozent oder mehr einen weiteren Einfluss auf die Jahreskosten.

    So funktioniert die Strompreisbremse 

    Für Privathaushalte wird der Strompreis bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Der gedeckelte Preis gilt für 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr. Für den übrigen Verbrauch, der über die 80 Prozent hinausgeht, gilt der jeweils festgelegte Tarifpreis.  

    So macht sich die Strompreisbremse auf Ihrer Stromrechnung bemerkbar 

    Wir zeigen Ihnen anhand von Durchschnittsverbräuchen, wie sich die Strompreisbremse auf Ihre Kosten niederschlägt. Auch eine Stromeinsparung von 10 Prozent oder mehr hat einen erheblichen Einfluss auf Ihre Energierechnung. 

    Entlastung durch Strompreisbremse und  Energieeinsparung

    Diese Grafik verdeutlicht die jährliche Entlastung durch die Strompreisbremse, die ab März 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023) bis mindestens Ende Dezember 2023 greifen wird. 80 Prozent Ihres Stromverbrauchs erhalten Sie zum gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent fällt der jeweils festgelegte Tarifpreis an.

    Noch größer ist die Ersparnis, wenn Sie zusätzlich weniger Strom verbrauchen als im Vorjahr.

    Häufige Fragen zur Gas- und Strompreisbremse

    Kann ich eine Preisanpassung trotz Strom- und Gaspreisbremse erhalten?

    Eine Preisanpassung des Gas- bzw. Strompreises ist trotz Preisbremsen möglich und rechtens. Schwankungen bei den Beschaffungskosten von Energie können von uns nicht immer ausgeglichen werden und machen sich daher in Anpassungen des Arbeitspreises bemerkbar. Aktuell sind die Strom- und Gasbörsen noch sehr in Bewegung. Daher können, unter anderem durch den andauernden Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und der damit einhergehenden Energiebeschaffungskrise in Deutschland, keine verlässlichen Prognosen über die Entwicklung der Energiepreise getroffen werden.

    Die ab März 2023 in Kraft tretenden Preisbremsen für Strom und Gas können jedoch dazu beitragen, Sie vor sehr hohen Energiekosten zu schützen. In diesem Rahmen wird der Preis für Strom auf 40 ct/kWh und für Gas auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des für Sie prognostizierten Verbrauchs 2023 gedeckelt (die Berechnung erfolgt in der Regel auf Grundlage Ihres Verbrauchs in 2022).

    Sie müssen also für diese Verbrauchsmengen von 80 Prozent maximal die oben genannten Preise zahlen, auch wenn Ihr im Energievertrag festgelegter Tarifpreis darüber liegt. Die Differenz beider Beträge wird von der Bundesregierung übernommen und wird in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. 

    Für Strom und Gas, welches Sie über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.

    Wird auch der Grundpreis in Ihrem Energievertrag angepasst, gibt Shell Energy ausschließlich veränderte Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile weiter, auf die wir als Energieversorger keinen Einfluss haben.

    Eine Preisanpassung des Gas- bzw. Strompreises ist trotz Preisbremsen möglich und rechtens. Schwankungen bei den Beschaffungskosten von Energie können von uns nicht immer ausgeglichen werden und machen sich daher in Anpassungen des Arbeitspreises bemerkbar. Aktuell sind die Strom- und Gasbörsen noch sehr in Bewegung. Daher können, unter anderem durch den andauernden Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und der damit einhergehenden Energiebeschaffungskrise in Deutschland, keine verlässlichen Prognosen über die Entwicklung der Energiepreise getroffen werden.

    Die ab März 2023 in Kraft tretenden Preisbremsen für Strom und Gas können jedoch dazu beitragen, Sie vor sehr hohen Energiekosten zu schützen. In diesem Rahmen wird der Preis für Strom auf 40 ct/kWh und für Gas auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des für Sie prognostizierten Verbrauchs 2023 gedeckelt (die Berechnung erfolgt in der Regel auf Grundlage Ihres Verbrauchs in 2022).

    Sie müssen also für diese Verbrauchsmengen von 80 Prozent maximal die oben genannten Preise zahlen, auch wenn Ihr im Energievertrag festgelegter Tarifpreis darüber liegt. Die Differenz beider Beträge wird von der Bundesregierung übernommen und wird in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. 

    Für Strom und Gas, welches Sie über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.

    Wird auch der Grundpreis in Ihrem Energievertrag angepasst, gibt Shell Energy ausschließlich veränderte Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile weiter, auf die wir als Energieversorger keinen Einfluss haben.

    Die Gaspreisbremse gilt für alle Gaskunden, die mit ihrem Tarif mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde brutto zahlen sowie für alle Stromkunden, die mit ihrem Tarif mehr als 40 Cent brutto pro Kilowattstunde zahlen.  

    Sobald die Preisbremsen in den nächsten Wochen gesetzlich beschlossen sind, berücksichtigt Shell Energy diese entsprechend. 

    Für 80 Prozent Ihres Gas- und Stromverbrauchs, der am Verbrauch des Vorjahres (September 2022) gemessen wird, gilt der vom Bund gedeckelte Preis pro Kilowattstunde. Für Gas zahlen Sie 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Strom beläuft sich der Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch, der über die 80 Prozent hinausgeht, gilt der in Ihrem Energietarif festgelegte Preis.  

    Die gedeckelten Preise gelten jeweils für den Arbeitspreis. Der Grundpreis ist von dieser Entlastungsmaßnahme ausgenommen und wird, wie bisher üblich, zzgl. gezahlt. 

    Die Entlastung erfolgt automatisch. Verbraucher müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder ähnliches gestellt werden. 
    Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die ersten Entlastungsbeträge werden ab März 2023 gutgeschrieben. Es erfolgt auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Das heißt, im März wird Verbrauchern der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben. Die Bundesregierung plant, dass die jeweilige Entlastung bis mindestens Ende Dezember 2023 gezahlt wird.  
    Ja, der Betrag wird in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen. 
    Es lohnt sich auf jeden Fall, trotz der Preisbremsen Gas und Strom einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde über diesen Anteil hinaus muss der Preis aus dem Energievertrag gezahlt werden. Aufgrund der angespannten Situation auf dem Beschaffungsmarkt, liegen die Preise noch immer über den Preisen der Vorjahre. Es bleibt also weiterhin wichtig, Energie zu sparen.  
    Der staatliche festgelegte Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde gilt auch nach der Preisanpassung für 80 Prozent des eigenen Verbrauchs. Für den restlichen Verbrauch gilt der jeweils festgelegte Tarifpreis. 
    Mieter sind oft nicht direkt selbst Kunde beim Energieanbieter. Kunden sind also in diesem Fall die Vermieter, die die Entlastung über den Versorger erhalten. Vermieter müssen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Entlastung an ihre Mieter weitergeben. 

    Rückblick: Weitere Beschlüsse der Bundesregierung  

    • Die Bundesregierung hat beschlossen, den Verbraucher durch eine einmalige Kostenübernahme, der Dezember-Soforthilfe,  zu entlasten. Damit zahlt der Bund die jeweiligen Abschlagszahlungen im Dezember 2022. Mehr Infos dazu hier.
    • Es wurde eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch von 19 Prozent auf 7 Prozent eingeführt. Diese gilt rückwirkend vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. 
    • Die Gasspeicherumlagewurde eingeführt und mit 0,059 ct/kWh (netto) für Verbraucher verrechnet. Die Umlage federt die Kosten für das Füllen der Gasspeicher ab. 
    • Die SLP-Bilanzierungsumlagewurde erhöht und steigt von 0,00 ct/kWh auf 0,57 ct/kWh (netto). Sie dient dem Kostenausgleich von Gasnetzbetreibern bei Einsatz von Regel- und Ausgleichenergie und gilt für Verbraucher von bis zu 100.000 kWh jährlich. 

    In unserer Rolle als Energieversorgungsunternehmen sind wir als Shell Energy gesetzlich dazu verpflichtet, die aus diesen Umlagen erzielten Einnahmen vollständig abzuführen. Sie verbleiben also nicht in unserem Unternehmen. 

    Weitere Informationen zu Beschlüssen der Regierung und was sie für Sie als Kunden bedeuten, finden Sie in den FAQs 

    Hintergrundwissen zur Gaspreisentwicklung 

    Es gibt mehrere Faktoren, die den Gaspreis beeinflussen. Bereits im vergangenen Jahr sind die Preise für Gas auf den Beschaffungsmärkten stark gestiegen. Gründe für die Preisanstiege waren unter anderem der ungewöhnlich lange Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas nach der Corona-Pandemie. Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands in der Ukraine ist der Druck auf die Gaspreise weiter enorm gestiegen. Energieversorgungsunternehmen sind beim Einkauf von Energie deshalb mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert. 

    Die Entwicklung des Gaspreises

    Trotz eines vorausschauenden Gaseinkaufs sorgen Unvorhersehbarkeiten dafür, dass Versorger Kosten an die Kunden weitergeben müssen. Neben dem Gaseinkauf sind Netzentgelte und Steuern Bestandteil des Gaspreises. Auch in diesen Bereichen fallen nun Mehrkosten an.

    Wie kann ich angesichts der hohen Preise am besten Energie sparen? 

    Die Bundesregierung hat bereits mehrere entlastende Maßnahmen auf den Weg gebracht (z.B. die Abschaffung der EEG-Umlage auf den Strompreis seit 1. Juli 2022, die Dezember-Soforthilfe sowie die Preisbremsen für Strom und Gas), um die Haushalte zu entlasten. Dennoch bleiben die steigenden Preise eine Herausforderung.  

    Weitere Informationen zur Lage auf dem Energiemarkt und umfangreiche Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Seite Aktuelles.

    Wir sind auch in Krisenzeiten Ihr verlässlicher Energieversorger 

    Wir beobachten die Situation fortlaufend und passen, wenn erforderlich, unsere Geschäftsentscheidungen entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung an. Angesichts der dynamischen Lage ist aktuell nur schwer absehbar, wie sich die Situation weiterentwickelt. Seien Sie jedoch vergewissert, dass wir unter Einhaltung sämtlicher Regeln alle uns möglichen Maßnahmen ergreifen, um Ihre Versorgung zu gewährleisten. Sofern sich Änderungen ergeben sollten, werden wir unsere Kunden umgehend informieren. 

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