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    Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Überblick  

    Die Bundesregierung hat angesichts der stark gestiegenen Energiekosten drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. So sollen die finanziellen Auswirkungen der Energiekrise abgefedert und die Bürger entlastet werden. Wir stellen Ihnen folgend die Entlastungsmaßnahmen rund um das Thema Energie vor.


    Energiepreisbremsen

    Die Bundesregierung hat bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, damit Verbraucher vor erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden. Dazu gehört auch die Gas- und Strompreisbremse.
    Hier erklären wir Ihnen die verschiedenen Preisbremsen und wie sie sich auf Ihre Energiekosten auswirken.

    Dezember-Soforthilfe für Gaskunden

    Die Bundesregierung hat beschlossen, den Verbraucher durch eine einmalige Kostenübernahme zu entlasten. Gaskunden werden damit von ihrer Abschlagszahlung für den Monat Dezember freigestellt. Die einmalige Soforthilfe wird individuell pro Haushalt berechnet. Sie umfasst ein Zwölftel der Jahresrechnung. Als Grundlage dient die Höhe des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Jeder Shell Energy Kunde erhält die Soforthilfe automatisch. Sie muss nicht beantragt werden.

    Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. 

    Drittes Entlastungspaket

    Das dritte und damit zuletzt beschlossene Entlastungspaket sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

    • Die Mehrwertsteuersenkung auf Gasverbrauch von 19 auf 7 Prozent ist rückwirkend am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und gilt bis März 2024.
    • Die Home-Office-Pauschale wurde entfristet und aufgestockt: Damit wird pro Home-Office-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 1.000 Euro pro Jahr möglich. 

    • Ein vorgezogener vollständiger Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen
      wurde beschlossen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

    • Die Inflationsausgleichspräme ermöglicht es Arbeitgebern ihren Beschäftigten eine einmalige Zahlung in Höhe von bis zu 3.000 Euro steuerfrei zu überweisen. Diese Prämie ist jedoch freiwillig – das heißt der Arbeitgeber darf entscheiden, ob er eine Prämie auszahlt.

    • Mit der Photovoltaik-Förderung soll der Ausbau von Photovoltaikanlagen weiter vorangetrieben werden: Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 plant man steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abzubauen. 

    • Mit der Erhöhung des Sparer-Pauschbetrag  von 801 Euro auf 1.000 Euro wird die private Altersvorsorge gestärkt.

    Weitere Maßnahmen für das Jahr 2023

    Der Bundesrat hat am 25. November 2022 das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Es soll schleichende Steuererhöhungen infolge der Inflation ausschließen. Für rund 48 Millionen Bürger wird die Steuerlast an die Inflation angepasst, um Mehrbelastungen zu vermeiden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden. Unter anderem im Gesetz enthalten sind folgende Änderungen:   

    • Der Spitzensteuersatz wird 2023 von bisher 58.597 Euro Jahreseinkommen auf 62.810 Euro angehoben. 
    • Eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro.
    • Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für jedes Kind auf einheitlich 250 Euro monatlich angehoben.
    • Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2023 wird er um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro erhöht.
    • Der Unterhaltshöchstbetrag wird rückwirkend für 2022 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben.

    Rückblick: Erstes und zweites Entlastungspaket

    • Wegfall der EEG-Umlage seit dem 1. Juli 2022:  Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt und von den Endkunden über die Stromrechnung erhoben, um den Ausbau der erneuerbaren voranzutreiben. Diese Umlage wurde im Rahmen des von der Bundesregierung verabschiedeten Osterpakets gestrichen. Shell Energy hat Reduzierung vollumfänglich an alle Kunden, die einen Shell Energy Stromtarif haben, weitergegeben. Das entspricht einer Entlastung von 3,72 ct/kWh netto. Preisanpassungen für Energietarife sind aber unabhängig davon erforderlich, da die Beschaffungspreise für Strom und Gas stark gestiegen sind.  
    • Einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro für alle Beziehenden von Wohngeld. Für Azubis und Studierende im Bafög-Bezug gab es 230 Euro.
    • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.  Die Auszahlung erfolgte im September 2022.
    • Kinderbonus 2022: Im Rahmen dieser zusätzlichen Einmalzahlung erhielten Familien 100 Euro pro Kind. 
    • Außerdem gab es eine Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro. 
    • Empfänger von Arbeitslosengeld 1 erhielten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. 
    • Der Tankrabatt glich zeitweise die Mehrkosten für Benzin aus. Für drei Monate (vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022) wurde die Energiesteuer auf Kraftstoffe gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter. 
    • Das Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV war im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022 erhältlich.
    • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist auf 38 Cent pro Kilometer gestiegen. 

    Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurden ebenfalls Maßnahmen erlassen: 

    • Der Arbeitnehmerpauschbetrag – auch Werbungskostenpauschale genannt – wurde um 200 Euro auf 1.200 Euro pro Jahr angehoben. 
    • Der Grundfreibetrag pro Person ist um 363 Euro auf 10.347 Euro gestiegen. Bedeutet: Erst ab dieser Summe muss ein Einkommen versteuert werden. 
    • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist auf 38 Cent pro Kilometer gestiegen. 

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    Häufige Fragen:

    Was steckt hinter der Gaspreisbremse?

    Die Gaspreisbremse wird aktuell von der Bundesregierung geprüft und vorbereitet. Konkret geht es um einen staatlich festgelegten Preisdeckel für Gas und Wärme, um die Verbraucher vor weiter steigenden Energiekosten zu schützen. Dafür stellt die Bundesregierung Hilfsgelder in Höhe von etwa 90 Milliarden Euro bereit. Nach aktuellen Informationen (Stand 10. Oktober 2022) wird die Maßnahme zwei wesentliche Bestandteile zur Entlastung der Verbraucher beinhalten:

    Stufe 1 – Einmalige Sonderzahlung: Haushalte und kleine Unternehmen sollen im Dezember 2022 eine einmalige Sonderzahlung erhalten, die die Kosten des monatlichen Gas-Abschlags abdeckt. So soll eine kurzfristige Entlastung für die Verbraucher gewährleistet werden.

    Stufe 2 – Gaspreisbremse: Für eine langfristige Entlastung soll die Gaspreisbremse sorgen, die von März 2023 bis April 2024 in Kraft treten soll. Sie deckelt den Erdgaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde, inklusive aller Abgaben und Steuern. Bei Fernwärme liegt der Deckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Jedoch gilt diese Preisbremse nicht für den gesamten Gasverbrauch: 80 Prozent Ihres Verbrauchs werden gedeckelt, für die restlichen 20 Prozent fällt der reguläre Marktpreis an. Ziel dieser Eingrenzung ist, die Verbraucher weiter zum Energiesparen anzuregen und so eine Gasmangellage zu verhindern.

    Ein Beispiel zur Verdeutlichung der Gaspreisbremse: Sie haben einen Gas-Jahresverbrauch von 15.000 kWh. Für 12.000 kWh Ihres Verbrauchs gilt dann der Preis von 12 Cent pro kWh, die restlichen 3.000 kWh fallen zum regulären, zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktpreis an.

    Wann die Gaspreisbreme tatsächlich in Kraft tritt – ab März oder doch April 2022 –, ist aktuell noch unklar, da sich die Gasversorger deutschlandweit bis dahin auf die Umstellung entsprechend vorbereiten müssen.

    Offizielle Beschlüsse zur tatsächlichen Umsetzung dieser Maßnahme sollen bis Ende Oktober 2022 feststehen. Wir halten Sie hier über die weitere Entwicklung und die Auswirkungen für Sie als Kunden selbstverständlich auf dem Laufenden.

    Die Gaspreisbremse wird aktuell von der Bundesregierung geprüft und vorbereitet. Konkret geht es um einen staatlich festgelegten Preisdeckel für Gas und Wärme, um die Verbraucher vor weiter steigenden Energiekosten zu schützen. Dafür stellt die Bundesregierung Hilfsgelder in Höhe von etwa 90 Milliarden Euro bereit. Nach aktuellen Informationen (Stand 10. Oktober 2022) wird die Maßnahme zwei wesentliche Bestandteile zur Entlastung der Verbraucher beinhalten:

    Stufe 1 – Einmalige Sonderzahlung: Haushalte und kleine Unternehmen sollen im Dezember 2022 eine einmalige Sonderzahlung erhalten, die die Kosten des monatlichen Gas-Abschlags abdeckt. So soll eine kurzfristige Entlastung für die Verbraucher gewährleistet werden.

    Stufe 2 – Gaspreisbremse: Für eine langfristige Entlastung soll die Gaspreisbremse sorgen, die von März 2023 bis April 2024 in Kraft treten soll. Sie deckelt den Erdgaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde, inklusive aller Abgaben und Steuern. Bei Fernwärme liegt der Deckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Jedoch gilt diese Preisbremse nicht für den gesamten Gasverbrauch: 80 Prozent Ihres Verbrauchs werden gedeckelt, für die restlichen 20 Prozent fällt der reguläre Marktpreis an. Ziel dieser Eingrenzung ist, die Verbraucher weiter zum Energiesparen anzuregen und so eine Gasmangellage zu verhindern.

    Ein Beispiel zur Verdeutlichung der Gaspreisbremse: Sie haben einen Gas-Jahresverbrauch von 15.000 kWh. Für 12.000 kWh Ihres Verbrauchs gilt dann der Preis von 12 Cent pro kWh, die restlichen 3.000 kWh fallen zum regulären, zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktpreis an.

    Wann die Gaspreisbreme tatsächlich in Kraft tritt – ab März oder doch April 2022 –, ist aktuell noch unklar, da sich die Gasversorger deutschlandweit bis dahin auf die Umstellung entsprechend vorbereiten müssen.

    Offizielle Beschlüsse zur tatsächlichen Umsetzung dieser Maßnahme sollen bis Ende Oktober 2022 feststehen. Wir halten Sie hier über die weitere Entwicklung und die Auswirkungen für Sie als Kunden selbstverständlich auf dem Laufenden.

    Um die gestiegenen Gaspreise, insbesondere durch die stark erhöhten Beschaffungskosten wie auch durch die Bilanzierungs- sowie Gasspeicherumlage, abzufedern, hat die Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch festgelegt. Zur Entlastung der Bürger wird die Mehrwertsteuer daher von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Sie soll rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31. März 2024 gelten. Ursprünglich entstand diese Entlastungsmaßnahme in der Debatte um die Gasbeschaffungsumlage. Obwohl diese letztlich doch nicht eingeführt wurde, bleibt die Mehrwertsteuersenkung davon unberührt.

    Der Gas-Notfallplan ist ein Instrument der Bundesregierung auf Basis von EU-Vorgaben, um die sichere Gasversorgung in Deutschland bei einer Krisensituation zu gewährleisten. Dieser regelt Verantwortlichkeiten und Maßnahmen, die einzuhalten sind, wenn sich die Versorgungslage zu verschlechtern droht. Zunächst gelten die Frühwarn- und Alarmstufe, bevor die Notfallstufe eintritt. Das Eintreten der Eskalationsstufen wird durch eine Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitgeteilt. Die Feststellung der Notfallstufe erfolgt zudem durch eine Verordnung der Bundesregierung und entsprechender Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.Wir beobachten die Situation fortlaufend und passen, wenn erforderlich, unsere Geschäftsentscheidungen entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung an. Angesichts der dynamischen Lage ist aktuell nur schwer absehbar, wie sich die Situation weiterentwickelt. Seien Sie jedoch vergewissert, dass Shell und Shell Energy unter Einhaltung sämtlicher Regeln alle uns möglichen Maßnahmen ergreift, um die Versorgung aktuell zu gewährleisten und ausreichende Mengen für die Bedarfe unserer Kunden anzubieten. Dadurch sind wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin in der Lage, unsere vertraglichen Zusagen zu erfüllen. Sofern sich Änderungen ergeben sollten, werden wir Sie umgehend informieren.

    Deutschland ist derzeit noch auf fossile Energieträger zur Stromerzeugung angewiesen. In Zukunft soll in Deutschland die Bruttostromerzeugung aus nachhaltigen Quellen stammen. Es muss aber noch viel passieren, um von fossilen Energieträgern gänzlich unabhängig zu werden, denn zurzeit deckt Deutschland nur knapp die Hälfte seines Bedarfs mit erneuerbaren Energien. Wir bei Shell Energy fördern den Ausbau erneuerbarer Energien und arbeiten bereits daran, mehr Energie aus erneuerbaren Quellen in deutsche Haushalte zu bringen.

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